
KI-Stimmen vor Gericht: Landgericht Berlin setzt klare Grenzen für Soundalikes
Die Nutzung von künstlich erzeugten Stimmen („Soundalike-Stimmen“), die bekannten Personen zum Verwechseln ähnlich klingen, nimmt stetig zu. Technisch ist dies faszinierend und eröffnet viele Möglichkeiten im Marketing und der Medienproduktion. Rechtlich gesehen ist die Lage jedoch kritisch: Wenn eine bekannte Stimme ohne Einwilligung nachgeahmt wird, drohen rechtliche Konsequenzen, die von Schadensersatzforderungen bis hin zu Reputationsverlust reichen.
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts (LG) Berlin II vom 20.08.2025 (2 O 202/24) macht deutlich, welche Grenzen Unternehmen bei der Verwendung solcher KI-generierten Stimmen beachten müssen.










