HUK-Coburg gegen Check24, unzulässiger Vergleich mit der Konkurrenz
Danach dürfen die Betreiber einer Website für Kfz-Versicherungsvergleiche keine Versicherungstarife ohne Preisangabe in ihrer Vergleichsliste aufführen. Denn dieses ist laut Urteil des Oberlandesgerichts Köln unzulässige vergleichende Werbung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG (OLG Köln, Urteil vom 12.04.2019, 6 U 191/18). Was war passiert? Die Vergleichswebseite für Kfz-Versicherungen, Check24, stellt in […]
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