Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG

Irreführende Werbung und aggressive Verkaufspraktiken der Konkurrenz regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Es hat den Zweck wettbewerbswidriges Verhalten zu unterbinden und alle Marktteilnehmer wie Unternehmen und Verbraucher zu schützen.
Wann genau von einem Wettbewerbsverstoß im Sinne des UWG gesprochen wird und wer hiergegen rechtlich vorgehen kann, erläutert der folgende Beitrag.

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