Seit 02.04.2019 ist Google Plus (Goolge+) nun abgeschaltet – was haben Unternehmen im Zusammenhang mit den Vorgaben der DSGVO zu beachten?
Wie im Dezember 2018 angekündigt, ist Google‘s Social-Media-Plattform „Google+“ nun offiziell offline. Nachdem seit dem 04.02.2019 keine Profile, Seiten, Communitys und Events mehr erstellt werden konnten, seit Anfang März die Google Plus – Kommentare auf allen externen Webseiten gelöscht und alle privaten Inhalte von der Plattform entfernt wurden, ist die Plattform für private Nutzer nun nicht mehr verfügbar. API-Fehler, die Dritten Zugriff auf sensible Daten ermöglichten und 52,5 Millionen Nutzer betrafen, waren Auslöser für die schrittweise Abschaltung der Plattform.
Unabhängig von der Abschaltung für private Nutzer bleibt die Plattform in der Zukunft wohl für Unternehmen bzw. zu kommerziellen Zwecken nutzbar. Die Abänderung aktueller Datenschutzerklärungen ist momentan deshalb (noch) nicht erforderlich:
Die Nutzung von sog. Plugins (wie z.B. von Facebook, YouTube oder Google), mit deren Hilfe Nutzerdaten auf Webseiten ausgewertet werden, verpflichtet den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (also z.B. den Webseitenbetreiber) über diese Datenverarbeitung in der Datenschutzerklärung zu informieren – diese Pflicht ergibt sich aus Art. 13 DSGVO. Über die Nutzung des Dienstes von Google+ ist ebenso in der Datenschutzerklärung zu informieren und da der Dienst nur für private, nicht aber gewerbliche Nutzer offline gegangen ist, sollte dieser Passus vorerst auch nicht aus den Datenschutzerklärungen für Webseiten herausgenommen werden. In der Zukunft kann die weitere Anpassungen der Datenschutzerklärung jedoch erforderlich werden und sollte von Unternehmen auch zeitnah umgesetzt werden – denn Verstöße gegen Art. 13 DSGVO werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet!
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Ihre Webseite auf Vereinbarkeit mit den DSGVO-Vorgaben prüfen lassen wollen. Auch bieten wir Ihnen die Erstellung einer maßgeschneiderten, DSGVO-konformen Datenschutzerklärung!