Schutz der Verbraucherrechte – Urteil gegen Abofallen

schutz-der-verbraucherrechte-abofalle

Verbraucherrechte

Landgericht Berlin: Kein Vertrag bei Anmeldung auf “Abofallen“-Seiten.

Mit Urteil vom 21.10.2011 (Az 50 S 143/10) entschied das Landgericht Berlin zugunsten der Verbraucher. Demnach kommt es nicht automatisch zum Vertragsabschluss, wenn sich Verbraucher auf “Abofallen“-Seiten der OPM Media GmbH (live2gether.de) anmelden.

Kosten für Verbraucher nicht ersichtlich

Das Landgericht traf seine Entscheidung als Berufungsinstanz. Ein Verbraucherverband war der Ansicht, dass die Darstellung der Seite die Verschleierung der Preisangaben begünstigte und hatte daher geklagt. Der Verband argumentierte wie folgt: Ist ein Nutzer auf der Suche nach einem Mitbewohner und meldet sich daher auf der Seite an, erhält er keine ausreichenden Informationen zu möglichen Kosten. Das Amtsgericht folgte dieser Darlegung und gab dem Unterlassungsantrag statt. Im Berufungsverfahren nahm das Landgericht zu diesem Sachverhalt deutlich Stellung.

Demnach stellt die Anmeldung des Beklagten auf der Anmeldeseite der Webseite kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages gegen Gebühr dar. Dies gilt unabhängig davon, ob hier das betreffende Anmeldeformular das Vertragsangebot darstellt oder die Anmeldung selbst das Angebot sein sollte. Nach Ansicht des Gerichts ist aufgrund der Seitengestaltung für den Durchschnittsverbraucher nicht ersichtlich, dass es sich bei der Leistung der Klägerin um ein kostenpflichtiges Angebot handelt (siehe: Buchmann und andere NJW 2009, 3189).

Das Landgericht geht bei Abofallen-Seiten davon aus, dass hier das erforderliche Angebot auf Vertragsabschluss fehlt. Wenn ein Nutzer seine Daten angibt, schließt er daher mit dieser Anmeldung noch keinen Vertrag ab. Nach Ansicht des Gerichts kann der Aufbau einer Seite den Nutzer täuschen und soll ihm wichtige Informationen nicht eindeutig zur Verfügung stellen. Weiterhin ist dies auch der Fall, wenn wesentliche Informationen genannt werden, sich diese von Nutzern jedoch leicht übersehen oder für unwichtig halten lassen.

Stärkung der Verbraucherrechte

Weiterhin führte das Landgericht an, dass weder die Angaben der persönlichen Nutzerdaten noch ein Doppelsternchen zu dem Schluss führen könnten, dass es sich bei dem Angebot um eine kostenpflichtige Leistung handeln könnte.

Die Entscheidung des Landgerichts Berlin ist begrüßenswert, da sie eindeutig die Verbraucherrechte stärkt. Dies ist insbesondere hinsichtlich verdeckter Angaben bei kostenpflichtigen Angeboten im Internet ein wichtiger Punkt.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne per E-Mail, Telefon oder persönlich in unserer Kanzlei zur Verfügung.
Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten der ELBKANZLEI?
Der Erstkontakt zu unseren Rechtsanwälten ist immer kostenlos

 

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gern hierzu und stehen Ihnen ebenso gern zur Verfügung. 

ELBKANZLEI Direktkontakt:

Oder nutzen Sie unser ELBKANZLEI Direktkontakt-Formular:

Rechtsanwälte und Fachanwälte der Elbkanzlei
Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ihr Ansprechpartner

Boris H. Nolting
Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Mit Erfahrung, Gründlichkeit & Kompetenz zum Ziel.

Lassen Sie uns jetzt über Ihren Fall sprechen.
Kostenlose Ersteinschätzung:

Sie können Ihr Anliegen unverbindlich in einem Telefongespräch mit einem unserer Fachanwälte besprechen:

Sie teilen den Sachverhalt mit, aus dem sich Ansprüche Ihres Falles ergeben könnten. Wir weisen diesen Sachverhalt einem Rechtsgebiet zu, um mitteilen zu können, ob wir Ihre Sache bearbeiten können oder nicht. Zudem erörtern wir Handlungsoptionen, soweit dies ohne weitere Überprüfung Ihres Falles möglich ist.

Sie erhalten diese Ersteinschätzung und erfahren unsere Konditionen für die Bearbeitung Ihres Falles.

Dieser Telefontermin ist für Sie kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Rufen Sie in unserem Sekretariat an und vereinbaren den Termin!

HINWEIS: Bei diesem kostenfreien Service handelt es sich um keine kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG.

Schritt 1
communication-icon.png
Im Sekretariat anrufen
Schritt 2
services-calender.png
Termin vereinbaren
Schritt 3
mobile-services.png
Telefontermin
Haben Sie Interesse an diesem Thema?

Wenn Sie einmal im Monat Updates über den Schutz Ihrer Rechte und unsere Mandatsarbeit erhalten möchten, abonnieren Sie unseren Mandantenbrief.

Bitte beachten Sie, dass wir Brevo verwenden und Ihre Daten innerhalb der EU verarbeitet werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.