Markenschutz lohnt sich. Besonders für Amazon Händler! 

markenschutz-bei-amazon

Als Amazon Händler kann man seine Produkte einer großen potentiellen Kundengruppe vorstellen und dabei die Produktbeschreibungen und Produktbilder Dritter verwenden. Vermehrt drängen aber chinesische Anbieter mit unlauteren Methoden an den Markt

Wie kann man das eigene Geschäft schützen?

Chinesische Händler kopieren Produktpaletten in Ihren Shops?

Die Konkurrenz aus China schläft nicht. In vielen Fällen handeln diese Händler rechtswidrig.

Das Problem ist die Überprüfbarkeit dieser Verstöße, weil Algorithmen von Amazon umgangen werden.

Welche Tricks werden angewendet? Wen betreffen diese illegalen Handlungen?

Grundsätzlich gibt es ca. 40.000 Amazon Händler in Deutschland. Sie nutzen den Marktplatz von Amazon, um ihre Produkte zu platzieren und um Marktnischen zu bedienen. Die Umsätze können enorm sein. 

Immer öfter passiert es nun, dass Mitbewerber aus China schamlos Kopien der kompletten Angebotspalette deutscher Händler erstellen.

Es werden die Fotos, die Produktbeschreibungen und komplette Sortimente einfach kopiert und online gestellt. Es wird lediglich der Markenname ausgetauscht (oft durch sinnlose Wortkombinationen). Damit ist von 0 auf 100 ein starker Konkurrent mithilfe der eigenen Daten geboren. 

Hier ist ein mächtiges Werkzeug die Eintragung einer Amazon-Markenregistrierung. Jeder, der auf Amazon eine Marke registriert, bekommt mehr Daten und dessen Angebote werden vom Algorithmus gegenüber NO-NAME-Produkten bevorzugt. Deshalb melden Chinesen Tausende von Marken an. Dies hat eine Steigerung der EU Marken von 50 % zur Folge als im Vorjahreszeitraum.

Regelmäßig kopieren Chinesische Händler ein komplettes Angebot, welches von etablierten Händlern über Jahre hinweg mühevoll evaluiert und stetig verbessert wurde. So wurde der Kundenbedarf ermittelt und gedeckt. 

Durch diese neuen Shops brechen die Umsätze der zuvor bestandenen Shopbetreiber ein.

Welche unlauteren Maßnahmen werden ergriffen?

Die plötzlich auftretenden Händler:

  • melden kurzfristig eine Marke an, nehmen aber nicht die Pflichtangaben nach Produktsicherheitsgesetz oder die Anmeldung beim Verpackungsregister vor. Vorteil daraus: siehe oben.
  • sie bestellen Dutzende von Produkten ihrer Konkurrenz, senden Sie ungeprüft zurück und 
  • bewerten die Produkte schlecht mit „qualitativ minderwertig“. Und das, obwohl sie regelmäßig aus derselben Fabrik stammen, wie die eigenen Produkte.

Wie reagiert Amazon?

Obwohl die Shopbetreiber aus Fernost gegen die Geschäftsbedingungen von Amazon verstoßen, ist es schwer gegen das unlautere Verhalten vorzugehen. Die Beschwerden beim Amazons Service für Verkäufer gehen häufig ins Leere.

Zudem wächst die Anzahl der chinesischen Anbieter. Mehr als 40 Prozent aller Händler der Plattform agieren aus China. Es wird also auch für Amazon immer schwieriger den Überblick über die „schwarzen Schafe“ zu behalten. 

Der Markenschutz von Amazon lässt sich leicht missbrauchen. Einige melden beispielweise die Produkte der Konkurrenz als Kopien der eigenen Produkte. Das führt dann zu einem niedrigeren Ranking in den Suchergebnissen. Das kann zu starken Umsatzeinbußen führen. Eine stärkere Aufsicht wäre sehr wichtig. Momentan wirkt der Online Riese mit dieser Aufgabe überfordert.

Marketplace für Amazon von hoher wirtschaftlicher Bedeutung

Hinzu kommt, dass der Marketplace für Amazon extrem wichtig ist. 
Mehr noch. Für Amazon ist der Marketplace inzwischen das Geschäft mit dem höchsten Beitrag zum Konzernumsatz. Danach folgt erst das eigene Handelsgeschäft. Voraussichtlich 100 Milliarden Dollar Umsatz werden die Verkaufsgebühren nur im Jahr 2021 einbringen. 

Zudem ermöglicht die „Services“-Sparte mehr Marge als jeder andere Konzernbereich. 
Es werden von Amazon somit immer bessere Werkzeuge angeboten, um die Produkte einfach und werbewirksam zu platzieren. Diese Tools werden sehr oft missbraucht. Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Regeln sollte an dieser Stelle deutlich verbessert werden. 

Wie schütze ich meinen Abverkauf?

Markenregistrierung als Präventionsmaßnahme:

Im Kampf um die „Buy Box“ um das kleine gelbe Feld für den Direktkauf neben einem Produkt, oder um den ersten Listenplatz bei Produktsuchen nutzen viele Händler unlautere Tricks. Es gibt die Variante der Konkurrenz schlechte Rezensionen zu geben. Ein weiterer unlauterer Trick ist die Bestellung einiger Produkte und die Rücksendung der Ware unter der Angabe „Qualität ungenügend“. 

Weiterhin registrieren die Chinesen aktuell eine Unzahl an Wortmarken. Bis Ende Juni 2021 wurden bereits über 100.000 Wortmarken in der EU angemeldet wurden, 15 Prozent mehr als im Vorjahr, 25 Prozent mehr als 2019. 

Aus China kamen in diesem Zusammenhang knapp 20.000 dieser Anmeldungen, 50 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Oftmals sinnlose Wortkombinationen, allein für Tricksereien auf Amazons Marktplatz erdacht.

Markenschutz lohnt sich!

Die meisten Marken werden als Individualmarken zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen (Nizza-Klassen) eines Unternehmens zur Abgrenzung der Produkte anderer Unternehmen angemeldet. Daneben gibt es aber auch andere Markenformen wie die Wort-/Bildmarke.

Hier sollte eine klare Abwägung stattfinden. Schließlich verschafft die Wortmarke den effizienteren Schutz des Wortes, als die Wort-/Bildmarke. Aber auch die Wort-/Bildmarke kann vorzugswürdig sein. Beispielsweise, sofern ein Logo geschützt werden soll.

Sofern eine Marke begründet wurde, sollten diese die Amazon-Markenregistrierung durchlaufen.

Sie erhalten dann bei Amazon einen besonderen Service und einige der oben dargestellten Vorteile. 

Es werden dann zudem einige Tools freigeschaltet, um den Markenaufbau zu optimieren.

Fragen zu diesem Artikel können Ihnen die erfahrenden Fachanwälte der ELBKANZLEI beantworten.

Infos erhalten Sie zudem auf unserem Instagram Account: https://www.instagram.com/elbkanzlei/

markenschutz-bei-amazon

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gern hierzu und stehen Ihnen ebenso gern zur Verfügung. 

ELBKANZLEI Direktkontakt:

Oder nutzen Sie unser ELBKANZLEI Direktkontakt-Formular:

Rechtsanwälte und Fachanwälte der Elbkanzlei
Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ihr Ansprechpartner

Boris H. Nolting
Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Mit Erfahrung, Gründlichkeit & Kompetenz zum Ziel.

Lassen Sie uns jetzt über Ihren Fall sprechen.
Kostenlose Ersteinschätzung:

Sie können Ihr Anliegen unverbindlich in einem Telefongespräch mit einem unserer Fachanwälte besprechen:

Sie teilen den Sachverhalt mit, aus dem sich Ansprüche Ihres Falles ergeben könnten. Wir weisen diesen Sachverhalt einem Rechtsgebiet zu, um mitteilen zu können, ob wir Ihre Sache bearbeiten können oder nicht. Zudem erörtern wir Handlungsoptionen, soweit dies ohne weitere Überprüfung Ihres Falles möglich ist.

Sie erhalten diese Ersteinschätzung und erfahren unsere Konditionen für die Bearbeitung Ihres Falles.

Dieser Telefontermin ist für Sie kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Rufen Sie in unserem Sekretariat an und vereinbaren den Termin!

HINWEIS: Bei diesem kostenfreien Service handelt es sich um keine kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG.

Schritt 1
communication-icon.png
Im Sekretariat anrufen
Schritt 2
services-calender.png
Termin vereinbaren
Schritt 3
mobile-services.png
Telefontermin
Haben Sie Interesse an diesem Thema?

Wenn Sie einmal im Monat Updates über den Schutz Ihrer Rechte und unsere Mandatsarbeit erhalten möchten, abonnieren Sie unseren Mandantenbrief.

Bitte beachten Sie, dass wir Brevo verwenden und Ihre Daten innerhalb der EU verarbeitet werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.