Als Unternehmer sind Sie sich der Außenwirkung eines Großteils Ihrer Entscheidungen oft nur allzu sehr bewusst. Haben Sie für Ihren Betrieb eine stimmige Identität gefunden, deren Quintessenz im Namen oder Logo verschmilzt, konnten Sie bereits einen wichtigen ersten Schritt gehen.
Doch als Nächstes sollten Sie dringend das Markenrecht prüfen. Denn wer kann ohne eine angemessene Recherche schon sicher sagen, ob die eigene Idee wirklich einzigartig ist? Sonst droht eine Abmahnung beim Markenrecht, die weitreichende Folgen besitzt.
Deshalb geben wir Ihnen an dieser Stelle das nötige Wissen an die Hand, sodass Sie eventuelle Komplikationen in Eigenregie lösen können. Nichts ersetzt jedoch den erfahrenen Anwalt für Markenrecht an Ihrer Seite!
Der gesetzliche Rahmen ist eindeutig. § 3 MarkenG definiert eine Marke als „alle Zeichen […], die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“ Zeichen lassen in diesem Zusammenhang einen großen Spielraum zu: vom klassischen Firmennamen in Wort und Schrift über dreidimensionale Formen bis hin zu den Verpackungen einzelner Produkte. Sogar der Goldton des Osterhasen der Firma Lindt genießt gemäß einem Urteil des BGH Schutz, nachdem hier eine Abmahnung im Markenrecht erfolglos verlaufen war. Der Wiedererkennungswert sei zu hoch und dazu aus Kundensicht ein klar ersichtliches Indiz für die damit verbundene Qualität der Schokolade. Einen ähnlich hohen Stellenwert können Elemente Ihrer Produktion oder bestimmte Maßnahmen des Marketings einnehmen. Kümmern Sie sich also besser rechtzeitig und lassen Sie das Markenrecht prüfen, bevor die Konkurrenz Ihr Potenzial erkennt.
Ihnen genügt dieser kurze Einstieg und Sie möchten zur Absicherung Ihrer Rechte lieber qualifizierte Profis beauftragen? Als Ihr Anwalt für Markenrecht stehen wir Ihnen den gesamten Weg über zur Seite.
Für einen rechtskräftigen Schutz Ihrer Marke ist hierzulande das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Die Behörde führt Liste über alle angemeldeten Kennzeichnungen im gewerblichen Bereich, in 2021 insgesamt genau 868.401 an der Zahl. Offiziellen Statistiken zufolge führte das DPMA allein im vergangenen Jahr über 90.000 Eintragungsverfahren durch, von denen rund drei Viertel von Erfolg gekrönt waren. Die meisten davon liefen direkt über das Online-Formular ab. Wo lag also der Fehler der über 20.000 abgelehnten Eintragungen? Ganz einfach: In der überwiegenden Mehrheit der Fälle fehlt das spezifische Fachwissen im Unternehmen, um das Markenrecht prüfen zu können. Die üblichen Prozessabläufe wurden nicht eingehalten und leicht vermeidbare Verstöße gegen gültiges Recht begangen. Ein ausgebildeter Markenrecht Anwalt wäre hier von unschätzbarem Wert gewesen. Auf den ersten Blick wirken die einzelnen Schritte nämlich auch für Laien durchaus machbar.
Markenrecht prüfen: So gelingt die Registrierung beim DPMA
Nur wer das Recht an einer Marke besitzt, darf über deren Verwendung in einem kommerziellen Rahmen verfügen oder dafür von Dritten Lizenzgebühren verlangen. Eine unautorisierte Nutzung resultiert für gewöhnlich in einer Abmahnung im Markenrecht, die neben der Unterlassung die Zahlung eines Ausgleichs verlangt. Entsprechend ist der Schutz einer Marke unmissverständlich vom klassischen Urheberrecht abzugrenzen. Dieses wirkt automatisch und soll den Erschaffer einer Sache absichern. Ein Logo oder die Bezeichnung einer Firma genießt diesen Status erst nach der erfolgreichen Anmeldung beim DPMA. Die zeitliche Abfolge ist dabei entscheidend. Kommt Ihnen ein Konkurrent zuvor, haben Sie das Nachsehen. Lassen Sie also umgehend das Markenrecht prüfen und Ihren Eintrag im Register vornehmen. Jeder Anwalt für Markenrecht kennt die notwendigen Bedingungen:
(1) Beweis der Tauglichkeit Ihrer Marke
Das von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag) erdachte Firmenzeichen erfüllt die weiter oben angesprochenen Vorgaben des § 3 MarkenG? Großartig. Damit sind Sie bereits einen wichtigen Schritt gegangen, um die Identität Ihres Unternehmens von sonstigen Angeboten auf dem Markt zu unterscheiden. Selbst Global Player wie der Sportartikelhersteller Adidas können im Kleinen noch an diesem vitalen Punkt scheitern. Erst im Anschluss sollten Sie das Markenrecht prüfen und weitere Absolute Schutzhindernisse gemäß § 8 MarkenG ausschließen. In ihrer Gesamtheit oder im Einzelnen dürfen die zu schützenden Zeichen u. a.:
- keine unschicklichen oder sittenwidrigen Ausdrücke verwenden,
- nicht in bösem Willen oder mit voller Absicht Außenstehende irreführen,
- lediglich allgemein übliche Beschreibungen der Waren beinhalten oder
- exzessiv auf international anerkannten Symbolen (z. B. Flaggen) aufbauen.
Im Zweifelsfall lehnt das DPMA die Registrierung immer ab. Auf den eingangs geleisteten Ausgaben bleiben Sie sitzen. Eine einzelne Anmeldung kostet schon mehrere Hunderte Euro. In der günstigsten Variante (über das Online-Formular) für bis zu drei Klassen wären das 290 Euro, für die einfache Verlängerung nach zehn Jahren mindestens 750 Euro und die Einleitung eines Widerspruchsverfahrens 250 Euro pro Zeichen. Die genauen Preise können Sie auf der ständig aktualisierten Gebührenseite einsehen. Ein Anwalt für Markenrecht lohnt sich deshalb gleich in mehrfacher Hinsicht. Sie erhalten Rechtssicherheit und müssen keine Kosten doppelt bezahlen.
Hinweis: Nach den Möglichkeiten des DPMA berechtigt Sie die Erfüllung dieser Voraussetzungen zur Aufnahme in das Register. Dadurch besitzen Sie zwar soz. das offizielle Gütesiegel, jedoch keine Absicherung gegen eine noch ausstehende Abmahnung im Markenrecht, falls Sie den nächsten Schritt überspringen.
(2) Mittels passender Recherchen das Markenrecht prüfen
Jetzt steht ein wenig Fleißarbeit an. Sie haben Ihr Logo mit (oder ohne) zugehörigem Text und wollen sich nun für die Zukunft absichern, indem Sie ähnliche oder sogar identische Marken aufspüren. Eine reine Suche nach der genauen Bezeichnung reicht in diesem Zusammenhang nicht aus. Sinngemäße Inhalte und leichte Variationen müssen ebenfalls berücksichtigt werden, was die Recherche enorm erschweren kann und ein Grund dafür ist, dass viele Betriebe lieber einen Anwalt für Markenrecht beauftragen. Glücklicherweise können Sie Ihre Anstrengungen in den meisten Fällen wenigstens auf Ihren eigenen Sektor beschränken. Denn bei einem voneinander abweichenden Angebot an Waren oder Dienstleistungen gestattet das Gesetz etwas mehr Freiraum. Überhaupt müssen Sie die Klassifizierung Ihres Sortiments schon zur initialen Anmeldung vornehmen und insbesondere Ihre NCL wissen, wenn Sie schließlich das Markenrecht prüfen. Ein Fehler kann Sie später teuer zu stehen kommen.
Entscheiden Sie sich dagegen, die Experten mit der Sachlage zu vertrauen und womöglich erst in vielen Jahren eine Abmahnung im Markenrecht zu riskieren, sollten Sie wenigstens bewährte Tools einsetzen:
- Um sich ganz zu Beginn einen ersten Überblick zu verschaffen, empfehlen wir eine ausgiebige Online-Recherche über die Suchmaschine Ihres Vertrauens. Versuchen Sie den exakten Wortlaut sowie alle Abwandlungen, die Ihnen einfallen, und vergessen Sie auch die Bildersuche nicht!
- Steigen Sie tiefer ein und nutzen Sie vor allem alle branchenspezifischen Datenbanken, die Ihnen zur Verfügung stehen. Die Sichtung des Handelsregisters fördert oft erstaunliches zu Tage. Zudem sollten Sie Elemente wie eine über DENIC angemeldete Domain berücksichtigen, um Ihr Markenrecht zu prüfen.
- Konnten Sie soweit keine Unregelmäßigkeiten feststellen, ist es an der Zeit, das Register des DPMA einer ausführlichen Kontrolle zu unterziehen. Die Basisrecherche sollte Ihnen dabei noch problemlos gelingen. Für die Erweiterten Modi empfiehlt sich allerdings dringend die Unterstützung eines Markenrecht Anwalts.
- Damit können Sie die nationale Rechtslage abhaken. Aber was ist mit einer ähnlichen Marke im Ausland, die etwa beim österreichischen Patentamt oder in der Schweiz angemeldet wurde? Vergessen Sie außerdem alte Unionsmarken des EUIPO nicht, oder international registrierte Brands im Madrid Monitor!
Die Liste ist schier endlos. Jegliche Verstöße können zu einer Abmahnung im Markenrecht führen. Sie brauchen einen starken Partner an Ihrer Seite, um selbst bei versehentlichen Gesetzesverstößen nicht auf Schadensersatz verklagt zu werden. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir stellen gerne Ihren Anwalt für Markenrecht.
Sie wollen Ihr Markenrecht prüfen und alle offenen Fragen klären? Die erfahrenen Fachanwälte der ELBKANZLEI helfen Ihnen. Weitere Informationen zu allen Themenbereichen des Medienrechts finden Sie auf unserem Instagram Profil.