IP-Rechte: Geistiges Eigentum erkennen und schützen!

In diesem Beitrag geht es um geistiges Eigentum, um das "Intellectual Property", kurz "IP". Hier erfahren Sie, wie Sie geistiges Eigentum schützen und welche Ansprüche Sie aus möglichen Rechtsverletzungen geltend machen können.
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In Ihrem mittelständischen Pharmaunternehmen haben Sie einen Namen für Ihr neuestes Produkt entwickelt. Jetzt fragen Sie sich, ob Sie diesen Namen rechtlich schützen lassen können. Vielleicht haben Sie auch als Fotograf oder Werbeagentur auf Ihrer Webseite von Ihnen selbst kreierte Fotos veröffentlicht. Gerade mussten Sie feststellen, dass eine andere Firma diese Fotos unbefugt gewerblich nutzt. Oder Sie sind Entwickler oder haben eine Software entwickeln lassen und Dritte haben diese gehackt oder verkaufen die Software unbefugt.

In diesen Fällen geht es um geistiges Eigentum,  um das „Intellectual Property“, kurz „IP“ und Ihre IP-Rechte.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie geistiges Eigentum schützen und welche Ansprüche Sie aus möglichen Rechtsverletzungen geltend machen können.

Inhalt
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Was ist geistiges Eigentum?

Eigentum an körperlichen Gegenständen ist uns im Alltag geläufig. Ohne darüber nachzudenken, bezeichnen wir jemanden als den Eigentümer eines Autos, eines Hauses oder Grundstücks. Aus der Eigentümerstellung erwachsen Rechte und Verpflichtungen.

Das Recht kennt aber nicht nur  Eigentum an verkörperten Gegenständen, sondern auch an nicht greifbaren Werten: Geistiges Eigentum wird als ausschließliches Recht an einem immateriellen Gut definiert.

Der Gesetzgeber stellt mit Regelungen, vor allem im Patentrecht, Markenrecht und Urheberrecht, maßgebliche rechtliche Instrumente zur Verfügung, um die immateriellen Güter zu schützen. Ebenso finden sich Anspruchsgrundlagen für Ansprüche, die der Eigentümer eines immateriellen Guts im Falle einer Schutzrechtsverletzung geltend machen kann.

Immaterielle Güter können gerade im wirtschaftlichen und gewerblichen Umfeld hohe Bedeutung erlangen. Denken Sie etwa an Kunstwerke, Erfindungen, Fotos, Texte und vieles mehr. 

Hier können sich für Sie als Unternehmen, Unternehmer oder als Privatperson erhebliche Vermögenswerte verbergen. Deshalb ist es so wichtig, immaterielle Güter vor Diebstahl, wie durch unerlaubte Nutzung anderer, zu schützen.

Immaterielle Güter effektiv schützen – was muss ich tun?

Der Gesetzgeber hat den Schutz von Intellectual Property unterschiedlich gestaltet.

Im Urheberrecht ist das Werk geschützt, ohne dass der Urheber dazu etwas tun muss. Es obliegt Ihnen hier aber als Urheber, selbst auf mögliche Rechtsverletzungen zu achten. Dann stellt das Urheberrechtsgesetz verschiedene Instrumente und Anspruchsgrundlagen zur Verfügung, um diese Verletzung zu ahnden. Im Marken- und Patentrecht sieht es anders aus.

Der Produktname für Ihr neues Nahrungsergänzungsmittel ist nicht automatisch davor geschützt, dass Wettbewerber diesen Namen ebenfalls nutzen. Gesetzlicher Schutz wäre hier u.U. über das Wettbewerbsrecht (UWG) denkbar, wie bei Verwechslungen hinsichtlich der betrieblichen Herkunft der Produkte (Ihr Produkt, nicht das der Konkurrenz)!.

Sicherer und daher empfehlenswert ist es, diesen Schutz über die Eintragung einer Marke aktiv voranzutreiben. Gleiches gilt für eine technische Erfindung, die Sie mit einem Patent schützen lassen. Auch der Patentschutz ist nicht automatisch – also von Gesetz wegen – gegeben. Sie müssen die Eintragung des Patents beantragen.

Aufgrund dieser Systematik stehen im Marken- und Patentrecht öffentliche Register zur Verfügung, in denen eingetragene Marken und Patente erfasst sind.

IP-Rechte – To do

  1. Wenn Sie sich Schutz für geistiges Eigentum wünschen, müssen Sie in einem ersten Schritt erkennen, dass Sie es mit einem schützenswertem immateriellen Gut zu tun haben. Sie klären konkret für ein bestimmtes immaterielles Gut die Frage: Was ist mein Werk des geistigen Eigentums?
  2. Der zweite Schritt ist die Überprüfung des zur Verfügung stehenden rechtlichen Rahmens. Dabei geht es darum, wie in diesem individuellen Fall das geistige Eigentum vom Gesetzgeber geschützt wird. Sind Sie als Urheber automatisch geschützt oder müssen Sie selbst weitere Schritte ergreifen? Es muss das Recht erkannt werden, um es bei Bedarf geltend machen zu können.

Bei der Klärung dieser ersten Grundfragen stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung. Wir begleiten Sie ebenso in der Folge durch mögliche notwendige Anmeldungsverfahren des Eigentums.

Verletzungen von Rechten am geistigen Eigentum: Was wir für Sie tun können!

Beispiele zur Veranschaulichung:

  • Sie kommen in Sachen IP als Mandant in unsere Kanzlei und schildern, wie ein Wettbewerber einen sehr ähnlichen Markennamen oder anderes Kennzeichen für sein Nahrungsergänzungsmittel nutzt. Sie hatten vorher mit uns eine Marke eintragen lassen. An dieser Stelle stellen sich verschiedene Fragen:
    • Verletzt der Wettbewerber mit dem ähnlichen Produktnamen Ihre eingetragene Marke?
    • Wenn ja, welche Ansprüche können Sie aus der Markenverletzung geltend machen?

Ist dies zu bejahen, begründen sich insbesondere Auskunfts- und Untersassungs- sowie Schadensersatzansprüche.

  • Wenn Sie zu uns kommen, um die unbefugte Nutzung von Software oder Fotos Ihrer Agentur-Webseite geltend zu machen, identifizieren wir die Anspruchsgrundlagen aus dem Urheberrecht. Daraus entwickeln wir mögliche Ansprüche gegenüber dem Rechtsverletzer für Sie.
  1. Wir überprüfen in jedem konkreten Fall zunächst den Sachverhalt. Hier identifizieren wir ein möglicherweise verletztes Schutzrecht.
  2. In der Folge geht es darum, mögliche Ansprüche etwa aus Urheberrecht oder Markenrecht für Sie rechtssicher und zielführend geltend zu machen. Das können wie gesagt Schadensersatzansprüche sein, aber auch unbedingt Unterlassungsansprüche.
  3. In einigen Fällen besteht unser erster Schritt darin, Auskunft von der gegnerischen Partei zur angestellten Nutzung etwa des geschützten Werkes zu verlangen. Das ist regelmäßig taktisch sinnvoll. Nämlich lässt sich auf Grundlage der erteilten (und notfalls gerichtlich einzuholenden) Auskunft (Verkaufszahlen, Nutzungsdauer, Gewinn, Vertriebsweg etc.) der Anspruch auf Schadensersatz beziffern.
  4. Schneller erledigen lassen sich diese Fälle des Schadensersatzes gerade im Urheberrecht häufig, indem wir einen angemessenen erhöhten Pauschalbetrag geltend machen. Damit kann die Notwendigkeit der Auskunft überflüssig werden.

Viele Rechtsverletzer waren sich der Verletzung selbst nicht bewusst und haben deshalb ein Interesse an einer schnellen Einigung. Auch deshalb können sich Pauschalbeträge anbieten. Schließlich kann die Auskunftserteilung für den Verletzter umständlich sein, womit die Pauschale eine Zeitersparnis und Zahlungsmotivation ergeben kann.

Wir suchen mit Ihnen eine sachgerechte Lösung als Kompensation für die Verletzung und eine zuverlässige Unterbindung weiterer Rechtsverletzungen.

Das schärfste Schwert zum Schutz geistigen Eigentums sind Fachanwälte.

Warum zum spezialisierten Rechtsanwalt, wenn es um IP-Rechte geht?

Der rechtliche Schutz von immateriellen Gütern ist komplex gestaltet. Es kommt auf Detailfragen an. Hier ist es beispielsweise nicht immer einfach festzustellen, ob eine ähnliche Marke die eigene Marke verletzt. Ebenso sind viele Details bei der Eintragung von Schutzrechten wie Marken von Relevanz. Nicht jede Rechtsverletzung führt zu sicheren Ansprüchen gegen den Verletzer. Etwa kann es bei der Marke interessant sein, ob eine eingetragene Marke vom Markeninhaber noch genutzt wird.

Ebenso ist es bei allen Verletzungen der IP-Rechte von großer Bedeutung, die jeweilige Verletzung sachgerecht darzulegen und die daraus folgenden Ansprüche wie Unterlassung zu begründen. Wir möchten Sie dabei unterstützen, sich als Geschäftsführer oder Inhaber Ihres Unternehmens auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können. Deshalb stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem spezialisierten Know-how zur Seite, wenn es um Intellectual Property geht.

Bedenken Sie außerdem, dass Sie die Verletzung von geistigem Eigentum möglichst frühzeitig ahnden sollten, nachdem Ihnen diese bekannt geworden ist. Sie können so die möglichen wirtschaftlichen Folgen einer Schutzrechtsverletzung begrenzen. Sie setzen sich nicht dem Vorwurf aus, eine mögliche Verletzung über längere Zeit geduldet zu haben, obwohl Sie Ihnen bekannt war.

Wir machen es Ihnen möglich, auf eine Verletzung der IP-Rechte zeitnah und zielgerichtet rechtlich zu reagieren.

IP-Rechte: Die Kostenfrage der Rechtsverfolgung

Sie sorgen sich um die Kosten für die Rechtsverfolgung einer Schutzrechtsverletzung im Bereich des geistigen Eigentums? Kann die Verletzung von uns präzise dargelegt werden, muss der Rechtsverletzer auch unsere Kosten tragen. Dieser Aspekt spricht ebenfalls dafür, uns möglichst frühzeitig einzuschalten, sobald Sie eine Verletzung geistigen Eigentums annehmen.

Zudem gibt es derzeit eine Förderung der EU, die Kosten einer Markeneintragung fördern.

Wenn Sie geistiges Eigentum schützen möchten, müssen Sie wissen, was bei jedem immateriellen Gut im einzelnen Fall zu tun ist. Hier sind wir erfahrene Ansprechpartner, um Intellectual Property zuverlässig stark zu schützen und den jeweiligen Rechtsrahmen gestaltend zu nutzen.

Die andere Seite einer Abmahnung

Ihnen wird vorgeworfen, Software-, Urheber- oder Markenrechte einer anderen Partei verletzt zu haben? Auch in diesem Fall sind wir für Sie da. Nicht jede gerügte Verletzung von Intellectual Property ist eine tatsächliche Verletzung im Sinne der Schutzgesetze. Nicht jeder Anspruch ist begründet und damit nicht jede Abmahnung begründet! Es können sich zu Ihren Gunsten Ansprüche wie auf Erstattung der Anwaltsgebühren ergeben, wie nach § 97a Absatz 4 Urhebergesetz.

Auch jetzt geht es in einem ersten Schritt um eine sorgfältige Prüfung des Sachverhalts. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen rechtlich zur Wehr zu setzen. Ebenso werden wir bei einer unbeabsichtigten Verletzung des fremden geistigen Eigentums auf eine für Sie angemessene Lösung hinwirken.
Wir sind seit Jahren im Bereich der IP-Rechte spezialisiert. Damit sind wir auch bei der aktuellen Rechtsprechung in diesem Feld auf dem neuesten Stand. Die Kenntnis von Gerichtsurteilen etwa im internationalen Urheberrecht oder Markenrecht ist unabdingbar, um effektiv geistiges Eigentum schützen zu können und Rechtsverletzungen effektiv zu ahnden oder Ansprüche abzuwehren!

Wir nehmen uns Zeit für jeden individuellen Fall. Vereinbaren Sie gern Ihren Termin mit einem unserer IP-Fachanwälte (certified lawyers for intellectual property rights).

Eine E-Mail an rae@elbkanzlei.com oder ein Anruf unter +49 40 55431902 genügt. Gern können Sie auch unser Kontaktformular verwenden: https://www.elbkanzlei.com/kontakt/.

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  • Individuelle Beratung Ihres Falls.
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Sie teilen den Sachverhalt mit, aus dem sich Ansprüche Ihres Falles ergeben könnten. Wir weisen diesen Sachverhalt einem Rechtsgebiet zu, um mitteilen zu können, ob wir Ihre Sache bearbeiten können oder nicht. Zudem erörtern wir Handlungsoptionen, soweit dies ohne weitere Überprüfung Ihres Falles möglich ist.

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