Sie sind Unternehmer und betreiben eine Webseite? Sie sind Online Shop Betreiber oder Online Händler und fragen sich, warum Sie professionell AGB erstellen lassen sollten? Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie mit einem Rechtsanwalt für AGB für mehr Rechtssicherheit bei den standardisierten Vertragsklauseln sorgen. Fühlen Sie sich insbesondere angesprochen, wenn Sie es mit Softwareverträgen zu tun haben. Hier können AGB vom Anwalt für IT Recht eine besonders große Bedeutung erlangen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden zum Thema, wenn Unternehmer und Online Händler eine Vielzahl von Kundenbeziehungen standardisiert regeln möchten. Das sogenannte Kleingedruckte wirft dabei immer wieder rechtliche und tatsächliche Fragen auf. Vor allem geht es anfänglich um diese Grundsatzfrage: Ist es besser, die AGB erstellen zu lassen und einen Anwalt einzubeziehen oder reichen Muster für die Erstellung von AGB aus dem Internet?
Bei der Erstellung von AGB weiß das eine oder andere Unternehmen von manch böser Überraschung zu berichten, wenn im Zweifelsfall ungeprüfte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer gerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten haben. Vielleicht musste sich der eine oder andere auch mit einer teuren Abmahnung der AGB auseinandersetzen. Das alles kann durch die Expertise von einem Anwalt vermieden werden.
Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?
Mit diesen vorformulierten und standardisierten Vertragsklauseln regeln Sie immer wiederkehrende Bedingungen in Ihren Verträgen. Unternehmen und Online Händler mit Online Shops setzen AGB gegenüber anderen Unternehmen ebenso wie gegenüber Verbrauchern ein. Durch ihre Standardisierung und den Einsatz in einer Vielzahl von Verträgen unterscheiden sich Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragsbedingungen, die individuell für jeden einzelnen Vertrag ausgehandelt worden sind.
Wie alle vertraglichen Regelungen und Vertragsbedingungen müssen AGB wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Der Vertragspartner muss deutlich auf die geltenden AGB hingewiesen werden, respektive davon Kenntnis erlangen können und erklärt mit dem Vertragsschluss sein Einverständnis mit deren Geltung.
Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen eingesetzt werden müssen. Jedoch bewähren sie sich in der Rechts- und Geschäftspraxis und gehören heute bei vielen Verträgen dazu.
In den AGB werden typische Fragen geregelt, die immer wieder in jedem Vertrag eine Rolle spielen:
- Nutzungsbedingungen,
- Lieferbedingungen,
- Zahlungskonditionen,
- Gefahrübergang,
- Gewährleistung und Mängelmanagement,
- Zustandekommen des Vertrages,
- Beendigung von Verträgen und auch
- Haftungsfragen sind häufig Gegenstand von AGB.
Grundsätzliches zu den rechtlichen Tücken bei AGB
Viele Unternehmer und Betreiber von Online Shops im Internet denken insbesondere am Anfang ihrer Tätigkeit, dass sie selbst ohne Hilfe Ihre AGB erstellen können. Das Motto lautet hier: AGB hat jeder, es kann nicht so schwierig sein. Oftmals verzichten sie sogar darauf, den Entwurf der AGB prüfen zu lassen. Schließlich finden sich online viele Muster für Standardklauseln. Ebenso denkt sich manch ein Unternehmer, er könne die wichtigsten Klauseln einfach bei dem Wettbewerber kopieren. Übersehen wird dabei die Tatsache, dass AGB urheberrechtlich geschützt sein können.
Wir raten Ihnen davon ab, auf der Suche nach passenden Formulierungen für die Erstellung von AGB im Internet stellenweise Klauseln für Ihre AGB zu kopieren.
Diese Vorgehensweise verbietet sich noch unter einem anderen Gesichtspunkt: Ihnen mögen die verschiedenen Klauseln inhaltlich passend erscheinen, Sie könnten aber manche rechtliche Wirkung einer Klausel falsch einschätzen.
Gerade wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen später für eine Vielzahl von Verträgen anwendbar sein sollen, müssen die AGB individuell auf die Zwecke Ihres Unternehmens zugeschnitten werden. Wenn Sie AGB erstellen lassen, können Sie von Anfang an Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Gestaltung umsetzen lassen. Ebenso erfahren Sie in der Beratung, was aus rechtlicher Sicht unbedingt in die AGB gehört.
Ebenso wird bei der Erstellung von AGB mittels der bloßen Übernahme von Mustern und fremden AGB häufig übersehen, ob sich diese Klauseln nur an andere Unternehmen oder auch an Verbraucher richten. Warum macht das einen Unterschied? Verbraucher genießen rechtlich einen besonderen Schutz. Das gilt auch für den Bereich AGB. Hier liegen die rechtlichen und tatsächlichen Hürden für die Einbeziehung der standardisierten Klauseln in den Vertrag höher als bei Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen.
Verbraucher oder Unternehmer als Vertragspartner
Die Unterscheidung, ob Sie Ihre AGB an Verbraucher oder Unternehmer, respektive an beide richten, hat einen wichtigen Hintergrund: Die Einbeziehung in den Vertrag ist von dieser Unterscheidung abhängig.
Gegenüber Verbrauchern werden AGB nach § 305 Abs. 2 BGB einbezogen, wenn Sie als Verwender bei Vertragsschluss den Verbraucher ausdrücklich auf die Einbeziehung hinweisen. Im Ausnahmefall reicht ein deutlich sichtbarer Aushang. In jedem Fall muss sich der Verbraucher als Vertragspartner mit der Geltung einverstanden erklären.
Bei der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern gilt § 307 BGB. Eine ausdrückliche Einbeziehung ist hier nicht notwendig, es reichen teilweise stillschweigende Willenserklärungen.
AGB erstellen lassen: Wirksamkeit und Inhaltskontrolle
AGB erstellen zu lassen und anwaltliche Profis einzubeziehen, empfiehlt sich aufgrund weiterer Aspekte. Sie bewegen sich mit der Nutzung von AGB nicht im rechtsfreien Raum. In weiten Teilbereichen unterliegen die standardisierten Klauseln einer Inhaltskontrolle durch die Gerichte.
Wenn Sie AGB erstellen lassen und Ihren Anwalt mit der Gestaltung wirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen beauftragen, gewinnen Sie rechtliche Sicherheit.
Der Rechtsanwalt für AGB ist auf dem neuesten Stand, wenn es um die Rechtsprechung zum Thema Inhaltskontrolle bei AGB geht. Der Anwalt für AGBs wird Sie davor bewahren, eine erkennbar überraschende Klausel zu kreieren, die aufgrund der Überraschungswirkung keine rechtliche Geltung erlangen kann. Auch wird ein Anwalt für AGBs aufgrund seiner Erfahrung erkennen, ob bestimmte Klauseln den Vertragspartner nach Treu und Glauben unangemessen benachteiligen könnten.
Viele Wertungen im Zusammenhang mit AGB haben einen Ermessensspielraum. Hier kommt es auf die Kompetenz, die Erfahrung und die beständige Aktualisierung der Kenntnisse zum Thema AGB an. Wenn Sie allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen lassen und dazu eine spezialisierte Kanzlei beauftragen, bleiben Ihnen viele Unannehmlichkeiten beim Einsatz von AGB erspart. Sie können die Vorteile der standardisierten Klauseln nutzen, ohne befürchten zu müssen, abgemahnt zu werden oder sich in einem Gerichtsverfahren zur Geltung Ihrer AGB wiederzufinden.
Softwareverträge und AGB
Für Softwareentwickler, die Lizenzen zur Nutzung ihrer Software vergeben, sind in der Praxis allgemeine Geschäftsbedingungen unverzichtbar. Auch hier gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. Wie aber sollten die Nutzungsbedingungen ohne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Kunden gebracht werden? Gleichzeitig müssen AGB in diesem Spezialbereich besonders eindeutig und rechtssicher gestaltet werden. Stellen Sie sich die rechtlichen Folgen vor, wenn Ihre AGB für Ihr Softwareprogramm in großem Umfang unwirksam wären und/oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen sind. Ihre Kunden konnten die Software nutzen, wie sie wollten. Hier drohen massive wirtschaftliche Schäden, wenn die AGB nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Noch brisanter wird die Thematik, wenn Sie digitale Softwareprodukte vertreiben. Häufig sind die AGB dann auf der Webseite abrufbar und können von einer Vielzahl von Nutzern eingesehen werden. Das gilt auch für Ihre Wettbewerber, die Sie gern kostenpflichtig abmahnen werden, wenn Sie Mängel in den AGB entdecken.
Professionelle AGB erstellen zu lassen, ist für Softwareentwickler und verwandte Unternehmer aus rechtlicher Sicht ein Muss. Dabei geht es nicht nur um Ihr Urheberrecht und andere Schutzrechte, sondern auch darum, dass die AGB eindeutig beschreiben, wie ein Programm genutzt werden darf. Wird die Software anders einngesetzt als vorgesehen, könnten dem Kunden Folgeschäden entstehen, für die sie am Ende möglicherweise haftbar gemacht werden.
Ihren Rechtsanwalt für AGB finden
Ein versierter Anwalt für AGBs bewegt sich sicher in dem gesamten Themenbereich. Idealerweise beherrscht er IT-Recht, Medienrecht, Urheberrecht und Markenrecht. Er wird sie umfassend dazu beraten, worauf es bei der Erstellung von AGB ankommt. Sie können bei ihm auch Klasueln in AGB prüfen lassen, die Ihnen der andere Vertragspartner vorlegt.
Profitieren Sie in der ELBKANZLEI von der Expertise mehrerer Fachanwälte, wenn Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen lassen und einen Anwalt hinzuziehen. Wir betrachten das Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen von verschiedenen Seiten und sorgen umsichtig mit dem nötigen Weitblick für rechtliche Sicherheit. Die AGB erstellen lassen mit einem Anwalt der ELBKANZLEI stärkt Ihre professionelle Ausrichtung.
Bei Bedarf stehen wir Ihnen nicht nur bei der Erstellung von AGB zur Seite, sondern ebenso zur Verfügung, wenn es zu einer Abmahnung oder einer Klage im Kontext von AGB-Klauseln gekommen ist.
Besser als jedes AGB Muster: Überlassen Sie bei der Erstellung von AGB für Ihren Internetauftritt und für Ihre Softwareverträge nichts dem Zufall.
- AGB erstellen lassen und auf der rechtlich sicheren Seite sein.
- AGB jederzeit auf dem neuesten Stand halten.
- Regelmäßig AGB von einem Anwalt prüfen lassen und veränderte Bedingungen beachten.
Vertrauen Sie auf die ELBKANZLEI
- Individuelle Beratung zu Ihren AGB
- Jahrzehntelange Erfahrung und Expertise
- Feste Ansprechpartner in Bezug auf AGB
- Leistungsstarke und zielgerichtete AGB-Gestaltung
- Faire und nachvollziehbare Honorargestaltung
FAQ
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsklauseln, die standardisierte Regelungen für eine Vielzahl von Verträgen eines Unternehmens festlegen. AGB betreffen wiederkehrende Fragen wie Nutzungsbedingungen, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistung und Haftungsfragen.
Eine anwaltliche Prüfung der AGB sorgt für rechtliche Sicherheit und verhindert, dass Klauseln gerichtlich als unwirksam betrachtet oder zu Abmahnungen führen. Anwälte stellen sicher, dass die AGB rechtlich einwandfrei sind und auf die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind.
AGB müssen wirksam in den Vertrag einbezogen werden, indem der Vertragspartner auf sie hingewiesen wird und sein Einverständnis gibt. Gegenüber Verbrauchern muss auf die AGB ausdrücklich hingewiesen werden, bei Unternehmern können auch stillschweigende Willenserklärungen ausreichen.
Verbraucher genießen einen höheren rechtlichen Schutz, daher sind die Hürden für die Einbeziehung und Fairness von AGB gegenüber Verbrauchern höher als bei Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen.
Häufige Fehler sind das Kopieren von Klauseln aus anderen AGB, die nicht auf das spezifische Geschäft zugeschnitten sind, das Übersehen des Urheberrechts und die Missachtung der besonderen Anforderungen, die an die Fairness und Transparenz der Klauseln gestellt werden.
Bei Softwareverträgen ist es entscheidend, dass die Nutzungsrechte und Pflichten klar definiert sind, um Missbrauch zu vermeiden und rechtliche Klarheit zu schaffen. Somit bei Softwareverträgen unmissverständlich festgelegt werden, welche Software-Leistungen geschuldet, wie entsprechende Mängel an den Leistungen zu beheben sind und um welchen Typus von Leistung es sich handelt (Abgrenzung Dienstvertrag zu Werkvertrag). Letzteres empfiehlt sich mit dem sogenannten Service Level Agreement (SLA) mit den Auftraggebern oder Software-Käufern oder -Mietern zu vereinbaren.
Für den Fall einer denkbaren Insolvenz oder andere bedrohliche Szenarien kommt die Vereinbarung der Hinterlegung des Quellcodes der Software infrage oder empfielt sich je nach Einzelfall (escrow-Vertrag).
Fehlende oder mangelhafte AGB können zu wirtschaftlichen Schäden und Ärger mit den Vertragspartnern führen.