Der Rechtsstreit um die Vermarktungsrechte des Klassikers ‚Die unendliche Geschichte‘ von Michael Ende ist nun beendet
Wir alle sind als Kinder mit dem Klassiker ‚Die unendliche Geschichte‘ von Michael Ende großgeworden. Dass diese Geschichte nach dem Tod des Autors auch im wahren Leben eine unendliche Geschichte nach sich zog, war bisher nicht ganz so bekannt (wie das Original).
So entschied das Oberlandesgericht München am 21.03.2019 (OLG München, Urteil vom 21.03.2019, 29 U 2104/18) nun im Sinne der Erben Michael Endes.
Worum wurde gestritten?
Grundlage des Rechtsstreits bildete die Behauptung eines Rechtsanwaltes und seines Sohnes, dass Michael Ende ihm vor seinem Tod ein lebenslanges Vermarktungsrecht beziehungsweise Merchandise-Recht an der Verfilmung des Buches aus dem Jahre 1984 zugesichert habe. Der Anwalt hatte zu Lebzeiten Endes die Rechte zwischen Michael Ende und den Produzenten des Films vermittelt und behauptete nun, der Schriftsteller habe ihm vor seinem Tod die Vermarktungsrechte am Film sowie an seinem literarischen Werk auf Lebenszeit versprochen.
Die Erben des im Jahre 1995 verstorbenen Autors sowie der Nachlassverwalter gingen dagegen an und beteuerten, dass Ende niemals solche Rechte, weder für das Buch noch für den Film, zugesichert habe.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München
Nachdem ein Vergleichsvorschlag von den Erben abgelehnt worden war, entschied das Oberlandesgericht München im Sinne der Erben, dass die Filmrechte und die Merchandise-Rechte am gesamten Werk ‚Die unendliche Geschichte‘ bei den Erben Michael Endes liegen.
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