Künstlernamen schützen lassen: Worauf Sie achten müssen!

Ein Künstlername ist ein charakteristisches Merkmal, das Ihre Künstlerpersönlichkeit und Ihr künstlerisches Angebot von anderen abhebt. Es ist verständlich, dass Sie diese einzigartige Kreation vor unbefugtem Zugriff und Nutzung durch Dritte schützen möchten. Warum es ratsam ist, frühzeitig aktiv zu werden und welche Schritte Sie unternehmen können, erläutern wir in diesem Beitrag.
Künstlernamen schützen lassen

Schriftsteller, Schauspieler und andere Künstler werden häufig unter einem Alias – einem Künstlernamen – bekannt. Erfahren Sie mehr dazu, wie Sie das Pseudonym, Ihren Künstlernamen schützen lassen können.

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Künstlernamen schützen lassen

Der Name eines Künstlers wird mit wachsendem Bekanntheitsgrad zu einem eigenständigen Wert. Diese Wertbildung beginnt nicht erst, wenn zusätzlich zu Ihrer Karriere als Designer auch Parfüm und Einrichtungsgegenstände unter Ihrem Namen angeboten werden.

Mit dem Künstlernamen entsteht ein prägendes Kennzeichen, das Ihre Künstlerpersönlichkeit und Ihr (künstlerisches) Angebot von allen anderen unterscheidet. Verständlich, dass Sie diese einzigartige Schöpfung vor dem Zugriff und der Nutzung Dritter schützen möchten. Warum es schon frühzeitig empfehlenswert ist, aktiv zu werden und wie Sie vorgehen können, stellen wir Ihnen in diesem Beitrag vor.

Was ist ein Künstlername?

Es gibt unterschiedliche Motive dafür, sich für einen Künstlernamen zu entscheiden. Pseudonym und Alias ersetzen in einem bestimmten Bereich als fingierte Namen die Wirkung eines natürlichen Namens.

Historisch gesehen waren es zunächst vor allem Schriftsteller, die sich einen Alias, einen nom de plume (französisch) zugelegt haben. Die berühmte Autorin von Kriminalgeschichten, Agatha Christie, hieß eigentlich Mary Westmacott, und auch Stephen King hat einen anderen bürgerlichen Namen.

Urheber von Werken nutzen den Künstlernamen häufig, um sich im Rahmen ihrer nicht künstlerischen Existenz die nötige Ruhe und Anonymität zu verschaffen. Das ist im Zeitalter von Internet und Online-Mobbing ein besonders wichtiger Aspekt des Persönlichkeitsschutzes.

Viele Menschen, die kreativ tätig werden, erkennen ebenso schnell den Wert eines besonderen Namens für die Vermarktung der eigenen Leistung. Als Influencer im Bereich Stil und Kleidung kommt Kevin Müller schlechter bei den Followern an als Marco L. Trevinoro mit den (scheinbar) italienischen Wurzeln.

Künstlernamen können grundsätzlich frei gewählt werden, solange dabei nicht die Rechte Dritter verletzt werden. Während der natürliche Name nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden kann, können Künstlernamen für bestimmte Lebensbereiche oder auch Lebensphasen immer wieder neu gewählt werden.

Wichtig für die rechtliche Einordnung: Auch Künstlernamen sind prinzipiell namensrechtlich geschützt. Wie aber entsteht und manifestiert sich dieser rechtliche Schutz? Muss man einen Künstlernamen beantragen? Benötigt man eine Marke?

Der Schutz des Künstlernamens

Das Namensrecht berührt in der Bundesrepublik Deutschland unterschiedliche rechtliche Regelungen. § 12 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) definiert den Namen als absolutes Recht. Der Träger eines bestimmten Namens kann es Dritten untersagen, diese Namen zu benutzen. Das Namensrecht spielt beispielsweise bei der Vergabe von Domains eine wichtige Rolle. Es ist zu unterscheiden vom Markenrecht.

Um einen Künstlernamen dauerhaft für sich in Anspruch zu nehmen, müssen Sie aktiv werden. Anders als der natürliche Name kann ein von Ihnen gewählter Künstlername nicht ohne weiteres Namens- oder Markenschutz genießen. Zunächst ist Ihr Alias dem Rechtsverkehr nicht bekannt.

Sie haben zwei Möglichkeiten, den von Ihnen gewählten Künstlernamen für sich zu beanspruchen.

Name als Marke eintragen lassen

Über das Markenrecht können Sie einen von Ihnen gewählten Künstlernamen nutzen und rechtlich schützen. Zuständig für die Eintragung ist das Deutsche Marken- und Patentamt (DMPA).

Hier besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Marken eintragen zu lassen. Wenn Ihr Künstlername aus Wörtern, Zahlen oder Schriftzeichen besteht, geht es um die Eintragung einer Wortmarke. Legen Sie Wert auf ergänzende grafische Elemente zur Kennzeichnung des Künstlernamens, kommt eine Bildmarke zur Eintragung in Betracht. Auch Kombinationen aus Wort- und Bildmarken sind möglich.

Die beiden wichtigsten Voraussetzungen bei der Eintragung einer Marke sind folgende:

  1. Die von Ihnen gewählte Marke (der von Ihnen gewählte Künstlername) steht nicht bereits einem anderen zu.
  2. Sie ist hinreichend unterscheidbar.

Ähnelt etwa der von Ihnen gewählte Künstlername erkennbar einer eingetragenen anderen Marke oder nimmt einen ungeschützten allgemeinen Begriff auf, kann Ihr Antrag auf Eintragung einer Marke abgelehnt werden. Sie dürfen mit der Wahl Ihres Künstlernamens und damit der Marke nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

Sie erkennen bereits aus diesen wenigen Hinweisen, dass Sie im Vorfeld der Markeneintragung recherchieren müssen. Hier sollten Sie bereits bei der Wahl Ihres Künstlernamens sorgfältig prüfen, ob nicht schon jemand anderes diesen Namen beansprucht.

Bevor Sie einen Künstlernamen schützen lassen und eine Markeneintragung in Betracht ziehen, müssen Sie feststellen, ob dieser Name bereits in Benutzung ist. Diese Markenrecherche ist eine komplexe Angelegenheit, wenn Sie bisher nicht mit Marken zu tun hatten. Auf der rechtlich sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Experten der ELBKANZLEI mit diesen vorbereitenden Schritten beauftragen.

Ihre Marke ist zehn Jahre gültig. Der Markenschutz kann beliebig oft verlängert werden. Auch bei einer Verlängerung müssen Sie erneut aktiv werden.

Sie haben die Möglichkeit, Marken auf EU-Ebene und weltweit zu beantragen. Hier sind umfangreiche Recherchen notwendig, und die Kosten für die Eintragung der Marke steigen mit einem weltweiten Schutz. Ebenso müssen Sie beim Monitoring der Marke eine größere Anzahl von Registern im Blick haben.

Wie entfaltet sich der Markenschutz?

Vielleicht denken Sie an dieser Stelle: Name als Marke eintragen lassen und nie wieder Sorgen mit dem Schutz der Marke haben. So einfach ist es nicht. Sie müssen ihre Marke im Auge behalten. Wenn ein anderer eine Marke eintragen lassen möchte, die Ihre Markenrechte verletzt, können Sie Widerspruch einlegen. Allerdings müssen Sie auch in diesem Fall selbst aktiv werden. Das Markenamt prüft Neuanträge nicht auf potenzielle Markenverletzungen.

Eingetragene Marken erfordern ein regelmäßiges Monitoring. Es kann empfehlenswert sein, auch dies juristischen Experten zu überlassen.

Künstlernamen eintragen lassen

Sie möchten mit Ihrem Künstlernamen den Schutz nach dem Namensrecht genießen? Sie haben die Möglichkeit, den Künstlernamen eintragen zu lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt stellen, damit der Künstlername zukünftig auch in Pass/Personalausweis erscheint.

Eine Eintragung erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst müssen Sie glaubhaft machen, mit dem gewählten Künstlernamen überregional bekannt zu sein und damit selbstständig im Rechtsverkehr aufzutreten. Gerade am Anfang einer künstlerischen/freischaffenden Tätigkeit kann es schwierig sein, diesen Nachweis zu führen.

Es kommt hinzu, dass die Eintragung eines Künstlernamens eine Ermessensentscheidung der Behörde ist. Sie können es unter Umständen mit rechtlichen Hürden zu tun bekommen, wenn Sie bei der Behörde einen Künstlernamen beantragen.

Wird der Name in Pass/Personalausweis eingetragen und ist er hinreichend unterscheidbar, um Sie eindeutig als Person zu identifizieren, gelten die Rechtsfolgen für Namen aus dem Namensrecht.

Sie können dann unter ihrem Pseudonym Verträge unterschreiben und im Rechtsverkehr auftreten. Sie können andere Menschen unter diesem Namen verklagen oder verklagt werden. Ebenso können Sie Dritte aus dem Namensrecht in Anspruch nehmen, wenn diese Ihren Künstlernamen unberechtigt nutzen. Eine Eintragung ins Grundbuch ist mit dem Künstlernamen nicht möglich. Hier müssen Sie mindestens noch Ihren Geburtsnamen ergänzend hinzufügen.

Beachten Sie: Der im Pass/Personalausweis eingetragene Künstlername genießt im gewerblichen Bereich keinen besonderen Schutz. Sie können sich zwar auf das Namensrecht berufen. Die Ansprüche daraus können jedoch bei einer intensiven gewerblichen Nutzung nicht ausreichend sein. Deshalb kommen Sie für einen umfassenden Schutz Ihres Künstlernamens regelmäßig nicht an der Anmeldung einer Marke vorbei.

Wir empfehlen, den Namen als Marke eintragen zu lassen und von Fall zu Fall in der Folge mit steigendem Bekanntheitsgrad bei der Behörde Ihren Künstlernamen zu beantragen.

Kosten für den Schutz des Künstlernamens

Rechnen Sie bei einer Markeneintragung mindestens mit Kosten von etwa 300 EUR. Wenn Sie sich bei uns für eine Markenrecherche und ein Monitoring entscheiden, können weitere Kosten hinzukommen. Wir beraten Sie ausführlich.

Wenn Sie beim Einwohnermeldeamt den Künstlernamen eintragen lassen, entstehen die aktuell geltenden Kosten für die Ausstellung eines neuen Passes/Personalausweises.

Fazit: Künstlernamen schützen lassen mit den ELBKANZLEI-Anwälten

Es lohnt sich, dem Künstlernamen von Beginn an Aufmerksamkeit zu widmen, wenn Sie als Künstler/Freischaffender eine künstlerische Identität aufbauen. Kommen Sie rechtzeitig zu uns, wenn Sie ein Pseudonym beanspruchen möchten. Wir sind als rechtliche Experten für Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, IT-Recht und verwandte Rechtsbereiche Ihre ersten Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen rund um den Künstlernamen.

Beginnen Sie mit dem Schutz Ihres Alias, wenn Sie noch keinen großen Bekanntheitsgrad haben. Das garantiert sicheren rechtlichen Schutz, wenn später Dritte von Ihrem bekannten Namen profitieren möchten. In der ELBKANZLEI sorgen wir auch durch dauerhaftes Monitoring und weitere Maßnahmen dafür, dass Ihr Künstlername geschützt bleibt. Gern stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn jemand Ihre Rechte am Künstlernamen verletzt.

ELBKANZLEI Fachanwälte stehen für:

  • Kompetenz, Erfahrung, Präzision und Umsicht im Reputationsrecht.
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  • Leistungsstarke sowie zielgerichtete Mandatsbearbeitung.
  • Faire, transparente Honorare.

Bei Bedarf hören wir gern von Ihnen.

FAQ

Ein Künstlername, auch Alias oder Pseudonym genannt, ist ein fingierter Name, der in einem bestimmten Bereich die Wirkung eines natürlichen Namens ersetzt. Künstlernamen sind besonders bei Schriftstellern, Schauspielern und anderen Künstlern üblich, um ihre Privatsphäre zu schützen und ihre künstlerische Identität zu betonen.

Ein geschützter Künstlername verhindert, dass Dritte Ihren Namen ohne Ihre Zustimmung nutzen und profitieren. Mit wachsendem Bekanntheitsgrad wird Ihr Name zu einem eigenständigen Wert, der geschützt werden muss, um Ihre Identität und Ihr Werk zu sichern.

Sie haben zwei Hauptmöglichkeiten:

  1. Eintragung als Marke: Über das Deutsche Marken- und Patentamt (DPMA) können Sie Ihren Künstlernamen als Marke eintragen lassen. Dies bietet einen umfassenden Schutz und verhindert die unberechtigte Nutzung durch Dritte.
  2. Eintragung im Personalausweis: Sie können Ihren Künstlernamen bei Ihrem Einwohnermeldeamt eintragen lassen, sodass er in Ihren offiziellen Dokumenten erscheint. Dies bietet jedoch keinen gewerblichen Schutz.

Der Künstlername im Personalausweis ermöglicht Ihnen, unter diesem Namen offiziell aufzutreten. Dies kann hilfreich sein, um Ihre künstlerische Identität zu stärken und rechtliche Ansprüche geltend zu machen, wenn Dritte Ihren Namen unberechtigt nutzen.

Ihr Künstlername muss:

  • Einzigartig und unterscheidbar sein, um Verwechslungen mit bestehenden Marken zu vermeiden.
  • Nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
    Eine gründliche Markenrecherche ist notwendig, um sicherzustellen, dass Ihr gewünschter Name nicht bereits in Benutzung ist.

Die Grundkosten für die Eintragung einer Marke liegen bei etwa 300 EUR. Weitere Kosten können für Markenrecherche und Monitoring anfallen, wenn Sie diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Ein eingetragener Künstlername im Pass/Personalausweis ermöglicht Ihnen, Verträge zu unterzeichnen und im Rechtsverkehr unter diesem Namen aufzutreten. Jedoch bietet dieser Schutz im gewerblichen Bereich keine ausreichende Sicherheit, weshalb eine Markeneintragung empfohlen wird.

Bildquellennachweis: © pixelshot / Canva

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