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Markenlizenz erwerben: Alle Infos & rechtliche Grundlagen

Eine Markenlizenz ermöglicht es, die Nutzung einer Marke durch Dritte rechtlich abzusichern und wirtschaftlich zu nutzen. Erfahren Sie hier alles über die zentralen juristischen Aspekte, die Vertragsbestandteile eines Markenlizenzvertrags und häufige Fehlerquellen. Zudem wird hervorgehoben, wie sowohl Lizenzgeber als auch Lizenznehmer von gut durchdachten Vereinbarungen profitieren können.
Markenlizenz erwerben

Möchten Sie eine Markenlizenz erwerben und hatten bisher wenig mit Markenlizenzverträgen zu tun? Sie interessieren sich dafür, wirtschaftlich mehr aus Ihrer Marke zu machen und neue Märkte zu erschließen? Dabei denken Sie an einen Lizenzvertrag für Ihre Marke?

In diesem Artikel erläutern wir die wesentlichen juristischen Aspekte der Markenlizenz und ihre vertraglichen Grundlagen. Diese Einführung in dieses Thema bietet Ihnen Einblicke in die Vertragsbestandteile und Vertragspflichten für Lizenznehmer sowie Lizenzgeber. Gleichwohl ist der Überblick selbstredend nicht abschließend, insbesondere weil jeder Marken-Lizenzvertrag einer Einzelfallbetrachtung bedarf. Hier erfahren Sie, wie Sie typische rechtliche Fallstricke vermeiden können.

Inhalt
Markenlizenz erwerben

Markenlizenz und Markenlizenzvertrag

Markenlizenzen spielen häufig unbemerkt in unserem Alltag eine Rolle. Bekannte Comic-Figuren etwa aus Filmen auf Kleidung oder Design-Gegenständen werden möglich, weil im Hintergrund Markenlizenzen vergeben wurden. Merchandising-Produkte sind ohne die Vergabe von Markenlizenzen nicht denkbar.

Markenlizenzen können Teil umfassender Vertragswerke sein, zum Beispiel bei Franchisingverträgen. Oft ist es erst der Markenlizenzvertrag, der die Bedeutung und den Wert einer Marke als rechtlich geschütztes Unterscheidungszeichen im Rechtsverkehr mit Leben füllt und kapitalisiert.

Beide Parteien eines Markenlizenzvertragens profitieren

Der Lizenzgeber erweitert mit der Lizenz für seine Marke die Marktausdehnung, ohne selbst in jedem Marktsegment tätig werden zu müssen. Der Lizenznehmer nutzt die Bekanntheit einer Marke, um seine eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten zu forcieren.

Ist der Markenlizenzvertrag ein Kaufvertrag? Obwohl wir davon sprechen, eine Markenlizenz zu erwerben, geht es hier nicht um einen Kaufvertrag. Bei einem Kaufvertrag erwerben Sie mit dem Abschluss des Kaufs dauerhaft Eigentum. Bei Markenlizenzverträgen wird regelmäßig für einen begrenzten Zeitraum ein Recht zur Nutzung der Marke übertragen.

Wir könnten deshalb korrekt sagen, dass wir mit dem Lizenzvertrag ein Markennutzungsrecht erwerben.

Die Definition des Markenlizenzvertrages lässt sich folgerichtig so umschreiben

Eine Markenlizenz ist eine vertragliche Vereinbarung, mit der ein Lizenzgeber als Inhaber einer Marke einem Unternehmen oder einer Person als Lizenznehmer das Recht einräumt, seine Marke unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. Die Nutzung der Marke wird für bestimmte Produkte, Dienstleistungen und/oder in bestimmten geografischen Gebieten eingeräumt.

Was muss in den Markenlizenzvertrag?

Auch wenn jeder Markenlizenzvertrag ein individuelles Gesicht hat, sind bestimmte Inhalte in jedem dieser Verträge enthalten:

Festlegung Parteien

  • Lizenzgeber: Inhaber der Marke
  • Lizenznehmer: Person oder Unternehmen, denen die Markennutzung erlaubt wird

Definition der Marke

  • Beschreibung der Marke, einschließlich Registrierungsnummer und Klassifikation

Lizenzumfang

  • Art der Lizenz: exklusiv, nicht-exklusiv oder alleinig
  • Nutzungsrechte: Welche spezifischen Rechte sollen dem Lizenznehmer gewährt werden (etwa Herstellung, Vertrieb, Werbung)?
  • Geografischer Geltungsbereich: Wo darf die Marke genutzt werden? (national, regional oder international)?
  • Produktkategorien: Für welche Produkte oder Dienstleistungen darf die Marke genutzt werden?

Dauer der Lizenz

  • Beginn und Ende der Lizenzperiode
  • Verlängerungsoptionen und Bedingungen für eine Verlängerung

Lizenzgebühren

  • Höhe der Lizenzgebühren (einmalig, regelmäßig) ?
  • Verlängerungsoptionen und Bedingungen für eine Verlängerung?
  • Möglichkeiten einer Gebührenerhöhung unter bestimmten Bedingungen, insbesondere abhängig vom Umsatz des Lizenznehmers etwa mit Merchandising-Produkten?

Zahlungen

  • Zahlungsmodalitäten (Zahlungsfristen, Währung, Bankverbindung).
  • Regelungen zu Mindestumsätzen oder Mindestabnahmen.

Qualitätskontrolle und Standards

  • Anforderungen an die Qualität der Produkte oder Dienstleistungen
  • Inspektions- und Prüfungsrechte des Lizenzgebers
  • Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Qualitätsstandards

Verpflichtungen des Lizenznehmers

  • Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften.
  • Schutz der Marke vor Missbrauch durch Dritte
  • Berichterstattungspflichten gegenüber dem Lizenzgeber

Schutzrechte und Verteidigung der Marke

  • Zuständigkeit für die Durchsetzung von Markenrechten gegen Dritte.
  • Kostenverteilung bei Rechtsstreitigkeiten.

Vertraulichkeit und Geheimhaltung

  • Umgang mit vertraulichen Informationen während und nach der Vertragslaufzeit

Beendigung des Vertrags

  • Kündigungsgründe (Vertragsverletzung, Insolvenz)
  • Folgen einer Kündigung (Rückgabe von Materialien, Einstellung der Nutzung)

Haftung und Gewährleistung

  • Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse?
  • Gewährleistungen bezüglich der Markenechtheit und Rechtsgültigkeit?

Fehlerquellen und Probleme in Markenlizenzverträgen

Auf den ersten Blick mag der Markenlizenzvertrag einfach strukturierbar wirken: Beachtet man die im vorigen Abschnitt beschriebenen Inhalte, sollte es nicht schwierig sein, den Lizenzvertrag zu konzipieren. Wie in vielen anderen Rechtsbereichen können wenig beachtete Details und Ungenauigkeiten jedoch später bei der Durchführung des Vertrags Probleme verursachen. Wir haben für Sie einen Überblick zu typischen Quellen für Fehler und Ungenauigkeiten bei Markenlizenzverträgen zusammengestellt.

Einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben wir dabei nicht. Jeder Vertrag ist individuell zu prüfen.

Typische Aufhänger für spätere Rechtsstreitigkeiten aus einem Markenlizenzvertrag

  • Unklare Vertragsbedingungen und unvollständige Definitionen
  • Vage Formulierungen in Form unklarer oder mehrdeutiger Klauseln können zu Missverständnissen und Streitigkeiten führen. Gleiches gilt für fehlende und ungenaue Definitionen von Begriffen wie „Marke“, „Lizenzgebiet“ oder „Produktkategorien“ können Probleme verursachen.
  • Unzureichende Qualitätskontrollen und fehlende Standards beim Lizenznehmer können den Wert der Marke insgesamt beschädigen. Die Marke schmückt dann minderwertige Produkte, mit denen sie der Lizenzgeber nicht in Verbindung bringen möchte. Die Einhaltung von festgelegten Qualitätsstandards gelingt in der Regel nur mit regelmäßigen Kontrollen durch den Lizenzgeber. Mangelnde Überwachung gefährdet die Marke.
  • Unklare finanzielle Regelungen, etwa durch eine unpräzise Lizenzgebührenstruktur, können zu Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien führen. Zahlungen werden dann streitig, häufig zurückgehalten und müssen eingeklagt werden. Die rechtlichen Auseinandersetzungen verursachen Kosten. Schwierig wird es auch, wenn Zahlungsfristen im Vertrag fehlen.

Achten Sie auf Klarheit und Eindeutigkeit

Die Parteien sollten Wert darauf legen, Rechte und Pflichten eindeutig zu regeln. Wer etwa Exklusivität nicht eindeutig definiert, riskiert, dass der Lizenzgeber mehrere Lizenzen vergibt. Konflikte sind in diesem Fall unausweichlich.

Der Vertrag sollte Regelungen zum Schutz der Marke vom Missbrauch durch Dritte enthalten. Hier verbirgt sich ein großes Risiko für eine Beeinträchtigung des Marktwertes.

Häufig bleiben die Verträge bei der Beendigung der vertraglichen Beziehung vage. Es sollten klare Gründe für eine Kündigung festgelegt sein, auch und besonders für eine mögliche vorzeitige Beendigung. Zu den Kündigungsregelungen gehört es, die Folgen einer Kündigung zu bestimmen. Die Laufzeit des Vertrags sollte insgesamt eindeutig geregelt werden, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Viele Probleme entstehen rund um das Thema Unterlizenzen. Klare Regelungen zu dieser Thematik verhindern, dass sich die Parteien später in einem Rechtsstreit damit auseinandersetzen müssen.

Risiken und Gefahren für die gesamte Vertragsbeziehung ergeben sich aus wenig beachteten, lokalen Gesetzen. Dabei kann es etwa um eine unterlassene Registrierung des Lizenzvertrages sein, die einige Länder vorschreiben. Daneben können kartellrechtliche Probleme auftreten, die bei der Vorbereitung des Vertrags keine Beachtung gefunden haben. Hier droht die Wettbewerbswidrigkeit des gesamten Vertrags.

Es kann sinnvoll sein, von Anfang an bestimmte Wege der Streitbeilegung als verpflichtend in dem Vertrag festzusetzen. Hier könnte sich in bestimmten Konstellationen etwa die Schiedsgerichtsbarkeit anbieten.

Die Parteien sollten an Bereiche denken, die auf den ersten Blick als nicht so wichtig erscheinen. Dazu gehören etwa Vertraulichkeit und Geheimhaltungsklauseln. Unbedingt sollte auch deutlich geregelt werden, wer die Marke bei einer Verletzung verteidigt.

Anpassungsmöglichkeiten als Reaktion auf Veränderungen im Marktumfeld

Auf längere Zusammenarbeit ausgerichtete Verträge enthalten häufig Anpassungsmöglichkeiten, um auf Veränderungen im Marktumfeld der Marke reagieren zu können. Verzichten Sie nicht grundlos auf solche Anpassungsmöglichkeiten, damit der Vertrag bei der Markennutzung die Ergebnisse liefern kann, die Sie erwarten.

Nicht selten verzichten die Vertragsparteien auf Berichterstattungspflichten des Lizenznehmers. Das erschwert dem Lizenzgeber, einen Überblick über die Nutzung seiner Marke zu behalten. Berichte können eine große Bedeutung erlangen.

Gern wird übersehen, dass bei Markenlizenzverträgen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart werden und AGB-rechtliche Vorgaben zu beachten sind.

Es gibt viele fehlende oder ungeschickt verfasste Klauseln, die einen Markenlizenzvertrag zu einem schlechten Vertrag seiner Art machen. Bedenken Sie, dass es in Markenlizenzverträgen um hohe Werte und zukünftige wirtschaftliche Aussichten geht. Die Regelungen in diesen Verträgen können komplex gestaltet sein. Meist können und müssen sie sehr individuell sein, um die Interessenlagen in der jeweiligen Konstellation passend abbilden zu können. Ihre Konsequenzen erschließen sich nicht immer auf den ersten Blick. Hier ist es sinnvoll und empfehlenswert, sich von spezialisierten Rechtsanwälten beraten und begleiten zu lassen.

Was kann ein Anwalt bei einem Markenlizenzvertrag für Sie tun?

Es kommt beim Markenlizenzvertrag auf die Details an. Im Markenrecht spezialisierte Anwälte gestalten und prüfen für Sie Markenlizenzverträge. Ebenso sind sie an Ihrer Seite, wenn es zu Streitigkeiten aus einem Markenlizenzvertrag kommt. Sie sind Ihre ersten Ansprechpartner beim Schutz der Marke vor Markenmissbrauch und Verletzungen durch Dritte. Lassen Sie sich beim Thema Marke von der Idee über die Eintragung bis hin zur Auslizenzierung führen. Auch als Lizenznehmer steht Ihnen durch langjährige Erfahrung geprägte rechtliche Kompetenz zur Verfügung.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der ELBKANZLEI sind Ihre kompetenten Ansprechpartner, wenn es um Marken und Markenlizenzen geht.

ELBKANZLEI Fachanwälte stehen für:

  • Kompetenz, Erfahrung, Präzision und Umsicht im Reputationsrecht.
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Bei Bedarf hören wir gern von Ihnen.

Erfahren Sie vorab noch mehr zum Thema Marke:
https://www.elbkanzlei.com/marke-anmelden/
https://www.elbkanzlei.com/markenrecht-pruefen/
https://www.elbkanzlei.com/schadensersatz-bei-markenverletzung/

Fazit

  • Markenlizenzvertrag verstehen: Dieser Vertrag regelt die Nutzung einer Marke durch einen Dritten, um Marktpräsenz und Erträge zu steigern.
  • Nutzen für Lizenzgeber und Lizenznehmer: Lizenzgeber erweitern ihre Marktpräsenz; Lizenznehmer profitieren von der Markenbekanntheit.
  • Kein Kaufvertrag: Es geht um die zeitlich begrenzte Nutzung einer Marke, nicht um den Erwerb von Eigentum.
  • Wichtige Vertragsbestandteile: Klare Definitionen, Lizenzumfang, Dauer, Gebühren, Qualitätskontrollen, Schutzrechte, Beendigung, und Haftung.
  • Typische Fehlerquellen: Unklare Bedingungen, fehlende Qualitätsstandards, unzureichende finanzielle Regelungen, und mangelhafter Schutz der Marke.
  • Rechtsberatung notwendig: Anwälte helfen, Verträge zu gestalten, Probleme zu vermeiden und bei Streitigkeiten zu vertreten.

FAQ

Eine Markenlizenz ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Markeninhaber (Lizenzgeber) einem anderen Unternehmen oder einer Person (Lizenznehmer) das Recht einräumt, die Marke unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. Diese Nutzung kann sich auf bestimmte Produkte, Dienstleistungen und/oder geografische Gebiete beziehen.

  • Für den Lizenzgeber: Er kann die Reichweite seiner Marke ausweiten, ohne in jedem Marktsegment aktiv sein zu müssen. Dies ermöglicht es, zusätzliche Einnahmen zu generieren und die Markenbekanntheit zu steigern.
  • Für den Lizenznehmer: Er profitiert von der Bekanntheit und dem etablierten Image der Marke, um seine eigenen Produkte oder Dienstleistungen erfolgreicher zu vermarkten.

Nein, ein Markenlizenzvertrag ist kein Kaufvertrag. Während ein Kaufvertrag den dauerhaften Erwerb von Eigentum beinhaltet, gewährt ein Markenlizenzvertrag nur das zeitlich begrenzte Recht zur Nutzung der Marke. Es handelt sich um die Übertragung eines Nutzungsrechts, nicht um den Verkauf der Marke selbst.

Ein vollständiger Markenlizenzvertrag sollte folgende Elemente umfassen:

  • Festlegung der Parteien: Klar definierte Rollen von Lizenzgeber und Lizenznehmer.
  • Definition der Marke: Beschreibung der Marke, inklusive Registrierungsnummer und Klassifikation.
  • Lizenzumfang: Art der Lizenz (exklusiv, nicht-exklusiv, alleinig), Nutzungsrechte, geografischer Geltungsbereich, und Produktkategorien.
  • Dauer der Lizenz: Beginn, Ende, Verlängerungsoptionen.
  • Lizenzgebühren: Höhe, Struktur, Zahlungsmodalitäten.
  • Qualitätskontrolle und Standards: Anforderungen an Produkte/Dienstleistungen und Maßnahmen bei Nichteinhaltung.
  • Verpflichtungen des Lizenznehmers: Gesetzestreue, Schutz der Marke, Berichterstattung.
  • Schutzrechte und Verteidigung der Marke: Regelungen zu Rechtsdurchsetzung und Kostenverteilung.
  • Vertraulichkeit: Umgang mit vertraulichen Informationen.
  • Beendigung des Vertrags: Kündigungsgründe und Folgen.
  • Haftung und Gewährleistung: Haftungsbeschränkungen und Gewährleistungen bezüglich der Markenechtheit.

Zu den häufigsten Problemen gehören:

  • Unklare oder unvollständige Vertragsbedingungen und Definitionen.
  • Unzureichende Qualitätskontrollen, die den Ruf der Marke schädigen können.
  • Unpräzise finanzielle Regelungen, die zu Streitigkeiten über Lizenzgebühren und Zahlungen führen.
  • Fehlende Regelungen zum Schutz vor Markenmissbrauch durch Dritte.
  • Vage Kündigungs- und Beendigungsregelungen, die Unsicherheit schaffen.
  • Unklare Bestimmungen zur Vergabe von Unterlizenzen und Anpassungsmöglichkeiten an Marktveränderungen.
  • Missachtung lokaler Gesetze und AGB-rechtlicher Vorgaben.

Eine sorgfältige Ausarbeitung und Prüfung des Vertrages sind essenziell. Dabei sollten alle relevanten Details klar definiert und mögliche Konfliktpunkte frühzeitig adressiert werden. Es kann hilfreich sein, vorab verbindliche Streitbeilegungsverfahren festzulegen, um langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Ein spezialisierter Anwalt kann sicherstellen, dass alle rechtlichen Aspekte des Markenlizenzvertrages korrekt berücksichtigt werden. Er hilft dabei, den Vertrag individuell anzupassen, um die spezifischen Interessen beider Parteien zu schützen. Darüber hinaus unterstützt ein Anwalt bei der Durchsetzung von Markenrechten und bietet rechtliche Hilfe im Falle von Streitigkeiten.

Bildquellennachweis: © Jirsak / Canva

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