Das Gericht der Europäischen Union (EuG) erließ am 06.06.2019 ein Urteil im bereits länger andauernden Rechtsstreit zwischen der Porsche AG und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Die Richter entschieden, dass die verschiedenen Versionen des Porsche 911 sich nicht deutlich genug voneinander unterscheiden und das Geschmacksmuster daher wegen fehlender Eigenart nichtig ist (EuG, Urteil vom 06.06.2019, T-210/18).
Porsche verliert im Rechtsstreit um Geschmacksmuster vor dem EuG

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