Abhilfeentscheidung des LG Köln zu RedTube-Abmahnungen: The Archive AG muss die Kosten tragen
Bezugnehmend auf einen Auskunftsbeschluss zu den RedTube-Abmahnungen veröffentlichte das Landgericht Köln eine Abhilfeentscheidung.
Da augenscheinlich keine Urheberrechtsverletzung vorlag, bejahte das Gericht in dieser klar begründeten Darlegung die Rechtsverletzung der betroffenen Partei.
Abschließend kam das LG Köln daher zu dem Schluss, dass The Archive AG als Antragsstellerin des Auskunftsbeschlusses die Kosten zu tragen hat.
In der Folge dürfte es sich nun jedoch als durchaus schwierig erweisen, Zahlung der Kosten von dem Unternehmen The Archive AG zu erwirken. Schließlich wird die Vollstreckung der Kostenentscheidung erschwert, weil inzwischen eine Umfirmierung der AG erfolgt ist und die Verantwortlichen seither nicht mehr zu erreichen sind.
Diese begrüßenswerte Abhilfeentscheidung wird voraussichtlich fruchtlos bleiben, da weiterhin auch noch keine Entscheidung hinsichtlich der Haftung der Rechtsanwälte Urmann pp erfolgt ist und somit ein Vorgehen gegen diese Beteiligten nicht erfolgen könnte.
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