Die Verwendung von Bildern im digitalen Raum birgt rechtliche Risiken, die oft unterschätzt werden. Insbesondere Abmahnungen wegen unberechtigter Bildnutzung haben in den letzten Jahren zugenommen.
Mit der zunehmenden Verbreitung von Künstlicher Intelligenz (kurz KI oder englisch AI) zur automatisierten Analyse und Verarbeitung visueller Inhalte entstehen neue rechtliche Herausforderungen im Bereich der Bildnutzung. Neben klassischen Abmahnungen rückt auch der Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material durch KI-Anbieter in den Fokus.
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg (Urt. v. 27.09.2024, Az. 310 O 227/23) sorgt dabei für Aufmerksamkeit, indem es die Schrankenregelungen des Urheberrechts bei der Nutzung durch KI-Anbieter präzisiert und eine juristische Einordnung für die automatisierte Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder vornimmt.
In diesem Artikel beleuchtet Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Boris Nolting die Grundlagen des Urheberrechts im Bezug auf Lichtbilder, gibt Hinweise zum Umgang mit Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung und erklärt, wann und wie die Nutzung von Bildern zulässig ist.
Abmahnung wegen Bildnutzung erhalten?
Sie haben geschütztes Bildmaterial ohne Lizenz vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht? Nun wird von Ihnen erwartet, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Die juristischen Formulierungen in solchen Abmahnschreiben sind oft absichtlich kompliziert und wenig hilfreich. In dieser angespannten Situation möchten wir Ihre wichtigsten Fragen klären und Ihnen einen Überblick der Handlungsoptionen geben.
Damit erhalten Sie die nötigen Informationen, um in Ruhe und besonnen zu entscheiden.
Nutzen Sie hierzu gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, einen Rechtsverstoß zu unterlassen und entstandenen Schaden zu begleichen. Im Urheberrecht sind Abmahnungen ein gängiges Mittel, um Ansprüche von Rechteinhabern geltend zu machen, ohne dass es direkt zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Rechteinhaber, wie Fotografen und Agenturen, nutzen Abmahnungen, um unlizenzierte Bildnutzung zu ahnden und damit die Kontrolle über die Verbreitung und Nutzung ihrer Werke zu sichern. Selbst einfache Fotos, die ohne Urheberrechtsvermerk im Internet stehen, sind durch das Urheberrecht geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht verwendet werden.
Ansprüche des Rechteinhabers im Falle einer Urheberrechtsverletzung
Beseitigung
Der Rechteinhaber kann die Entfernung des Bildes verlangen. Dies bedeutet die vollständige Löschung des geschützten Bildmaterials, um die fortlaufende Verletzung zu stoppen.
Unterlassung
Der Rechteinhaber fordert eine Unterlassung künftiger Verstöße, was üblicherweise durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erfolgt. Diese Erklärung stellt sicher, dass der Verletzer sich verpflichtet, bei einer erneuten Verletzung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Dieses Vorgehen ist der Kern der Abmahnung, da es nicht nur auf die Beendigung der aktuellen, sondern auch auf die Prävention zukünftiger Rechtsverstöße abzielt.
Schadensersatz
Gemäß § 97 UrhG schuldet der Verletzer dem Urheber Schadensersatz für die unbefugte Nutzung. Voraussetzung hierfür ist ein Verschulden des Rechtsverletzers, was Vorsatz oder Fahrlässigkeit umfasst. Fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Die Anforderungen an die Sorgfalt sind hoch, da der Nutzer eines fremden Werks sicherstellen muss, dass er zur Nutzung berechtigt ist.
Hierzu gehört eine gründliche Prüfung der Kette aller Rechtsübertragungen. Insbesondere reicht eine bloße Zusicherung Dritter, wie etwa durch Agenturen, nicht aus, um die Sorgfaltspflicht zu erfüllen.
Abmahnkosten und Schadensersatz
Die Kosten einer Abmahnung können beträchtlich sein. Neben den Anwaltskosten fallen oft auch Lizenzgebühren und möglicherweise eine Vertragsstrafe an. Der Schadensersatz wird häufig nach der sogenannten Lizenzanalogie bemessen, also danach, was für die Nutzung des Bildes als Lizenz gezahlt worden wäre. Besondere Sanktionen gibt es, wenn der Urheber nicht genannt wurde, was als „Verletzerzuschlag“ die Lizenzgebühr schnell verdoppeln kann.
Typischer Schadensersatz: Für private Webseiten liegen diese Beträge meist zwischen 100 und 500 Euro pro Bild. Für kommerzielle Nutzungen können die Kosten jedoch schnell bei 500 bis 3.000 Euro pro Bild liegen.
Hierzu ein Beispiel: Die geltend gemachten Schadenersatzansprüche von Frommer Legal für Getty Images belaufen sich häufig auf 1.000 bis 2.500 Euro für die unlizenzierte Verwendung eines Bildes.
Neben Schadensersatzforderungen fallen häufig Anwaltskosten an, die sich nach dem Streitwert richten und für den Abgemahnten schnell weitere 300 bis 1.500 Euro Kosten verursachen können.
Wie lässt sich ein Foto rechtmäßig nutzen?
Das Urheberrecht erlaubt das Zitieren von Werken zur Förderung von Wissenschaft und Forschung und zur Wahrung der Meinungsfreiheit (§ 51 UrhG). Ein Werk kann frei zitiert werden, wenn Art und Umfang der Nutzung dem spezifischen Zweck des Zitats dienen.
Dabei darf das Zitat nur eine unterstützende Funktion haben und muss ein eigenständiges Werk ergänzen – reines Kopieren mit Quellenangabe genügt nicht. Ein Zitat darf also niemals isoliert stehen, sondern muss in einen eigenständigen Kontext eingebettet sein.
Insgesamt sind Bildzitate nur in sehr engen Grenzen zulässig und bergen zahlreiche rechtliche Fallstricke. Eine erfolgreiche Berufung auf das Bildzitat ist daher die Ausnahme und nicht die Regel.
Lizenzen zur Bildnutzung erwerben
Die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes, sei es ein Bild, Text oder ein anderes kreatives Schaffen, setzt grundsätzlich die Erlaubnis des Rechteinhabers voraus.
Diese Erlaubnis wird üblicherweise in Form einer Lizenz erteilt, die spezifisch regelt, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang das Werk verwendet werden darf.
Für eine rechtmäßige Nutzung ist daher eine klare Einwilligung erforderlich, die idealerweise schriftlich festgehalten wird. Dabei sollten die Bedingungen genau definiert sein, etwa die Art der Verwendung, die Dauer und der geografische Umfang der Nutzung.
Selbst wenn das Werk frei im Internet verfügbar ist oder bereits in anderen Kontexten verwendet wurde, hebt dies nicht die Erlaubnispflicht auf. Die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers bleibt die zentrale Voraussetzung, um eine legale Nutzung sicherzustellen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Woher Bilder nehmen und nicht stehlen?
Stockfoto-Websites: Plattformen wie Shutterstock, Adobe Stock, iStock und Getty Images bieten eine große Auswahl an lizenzierten Bildern. Diese Plattformen sind ideal für hochwertige, professionelle Fotos und bieten oft verschiedene Lizenztypen für kommerzielle und redaktionelle Zwecke.
Freie Bilddatenbanken mit Lizenzoptionen: Websites wie Unsplash, Pexels und Pixabay bieten viele Bilder kostenlos an, allerdings unter teils eingeschränkten Lizenzen. Einige Bilder können für kommerzielle Zwecke genutzt werden, aber es ist wichtig, die jeweiligen Lizenzbedingungen zu prüfen, da nicht alle Fotos für jede Art von Nutzung freigegeben sind.
Spezialisierte Agenturen und Fotografen: Für spezifische Anforderungen oder exklusive Inhalte können Bildlizenzen direkt bei spezialisierten Agenturen oder bei Fotografen erworben werden. Oft lassen sich hier individuell abgestimmte Lizenzvereinbarungen treffen.
Creative Commons: Die Plattformen Flickr und Wikimedia Commons bieten Bilder unter Creative-Commons-Lizenzen an. Diese Lizenzen sind oft kostenfrei, erfordern aber meist eine Namensnennung und unterliegen bestimmten Nutzungsbedingungen, die vorher geprüft werden sollten.
Fallanalyse: LG Hamburg Urteil zu LAION
Das Urteil des LG Hamburg vom 27.09.2024 im Fall LAION befasste sich mit der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Bildern durch einen KI-Anbieter.
Es handelt sich um ein wegweisendes Urteil mit Signalwirkung und gibt Hinweise darauf, wie Gerichte künftig die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch KI-Anbieter behandeln könnten.
Der Verein LAION erstellte Datensätze für das Training neuronaler Netze und berief sich dabei auf die Schrankenregelung des § 60d UrhG, die wissenschaftliches Text- und Data-Mining erlaubt. Das Gericht stellte klar, dass diese Regelung hier greift, da der Verein nicht kommerzielle wissenschaftliche Ziele verfolgte.
Ein Fotograf klagte gegen das Forschungsnetzwerk Laion, das sein Foto in einer öffentlich zugänglichen Datenbank zum Training von KI-Systeneb bereitstellte. Das Gericht befand, dass das Herunterladen und der Abgleich von Bild und Beschreibung zu wissenschaftlichen Zwecken unter § 60d UrhG fällt, da es sich dabei um eine Analyse zur Ermittlung von Korrelationen handelt. Die spätere Nutzung der Daten für KI-Training ändere daran nichts. Das Gericht deutete außerdem an, dass Nutzungsvorbehalte in „natürlicher Sprache“ als maschinenlesbar gelten könnten, wenn moderne KI diese erkennen kann.
Implikationen für Urheber und KI-Anwender
Für Unternehmen und Einzelpersonen, die KI-Systeme nutzen oder Daten für deren Training bereitstellen, verdeutlicht das Urteil, dass sie ihre Datenquellen und Nutzungszwecke sorgfältig prüfen sollten.
Für Rechteinhaber empfiehlt es sich, Metadaten und digitale Wasserzeichen in ihre Bilder zu integrieren, um ihre Werke besser zu schützen. Die Nutzung von Bild-Tracking-Tools hilft, Urheberrechtsverletzungen schneller zu erkennen. Ebenso kann es sinnvoll sein, Lizenzverträge aufzusetzen, die genau definieren, unter welchen Bedingungen die Bilder genutzt werden dürfen, insbesondere im Hinblick auf KI-Anwendungen.
Angesichts der rechtlichen Komplexität im Bereich der Bildnutzung und der neuen Herausforderungen durch KI empfehlen wir dringend, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen – sowohl für die Prävention zum Schutz Ihrer Werksammlung als auch für eine kompetente Reaktion auf Abmahnungen.
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