Sie ist meist die erste vertragliche Vereinbarung zwischen potenziellen Geschäftspartnern, die miteinander in Kontakt treten: die Verschwiegenheitsvereinbarung. Ob Unternehmen über ein geplantes Joint Venture verhandeln, Wissenschaftler eine Zusammenarbeit planen oder ein Software-Hersteller über die Auslizenzierung seiner in der Entwicklung befindlichen Software spricht: Die Verschwiegenheitserklärung ist allgegenwärtig.
Diese auf den ersten Blick eher unscheinbare Vereinbarung tritt häufig mit Bezeichnungen aus dem angelsächsischen Rechtsbereich als NDA oder CDA und in englischer Sprache auf. Was macht die Geheimhaltungserklärung so bedeutend? Worauf müssen Sie bei ihr achten? Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr zum Thema Verschwiegenheitserklärung und zur Frage, was ein spezialisierter Rechtsanwalt dabei für Sie tun kann.
Was ist eine Verschwiegenheitsvereinbarung?
Geheimnisvereinbarungen sollen wertvolle Informationen dagegen schützen, dass sie vom Vertragspartner entgegen den Interessen des Inhabers des Geheimnisses verwendet werden werden.
Die angelsächsische Bezeichnung NDA (Non-Disclosure-Agreement) veranschaulicht, was diese spezifische Vereinbarung im Rechtsverkehr leisten soll:
Die Vertragsparteien verpflichten sich mit ihr, bestimmte vertrauliche Informationen nicht allgemein offenzulegen. Es wird auch die Bezeichnung CDA (Confidential-Disclosure-Agreement) verwendet.
Bei der Verschwiegenheitsvereinbarung geht es um den Austausch vertraulicher Informationen, die nur einem bestimmten Adressatenkreis in einem bestimmten Kontext offengelegt werden dürfen. Verstöße werden mit Vertragsstrafen und weiteren Rechtsfolgen belegt.
Die Vereinbarung tritt ebenso in Form einer Verschwiegenheitsklausel in einem Gesamtvertragswerk auf und /oder als isolierte Geheimhaltungsvereinbarung mit einem Mitarbeiter. Jedoch ist das klassische NDA in der Regel eine eigenständige gesonderte Vereinbarung, die vorrangig die vorvertraglichen Kontakte in den Verhandlungen zu einem Hauptvertrag absichern soll. In den meisten Fällen schließen potenzielle Vertragspartner dabei eine gegenseitige Vereinbarung ab, es kommen aber im Rechtsverkehr auch einseitige Geheimhaltungserklärungen vor.
Welchen Inhalt hat ein NDA?
Verschwiegenheitserklärungen können und müssen individuell gestaltet werden. In jeder Vertragsverhandlung geht es um spezifische, zu schützende Informationen. Ebenso unterliegt das NDA der Vertragsfreiheit und kann nach den Vorstellungen der jeweiligen Beteiligten ausgestaltet werden. Bestimmte Eckpunkte haben sich als sinnvoll und unverzichtbar für seinen Inhalt erwiesen:
- Die Parteien der Geheimhaltung werden festgelegt.
- Die schützenswerten Informationen werden definiert und ihre Nutzung in den Vertragsverhandlungen beschrieben.
- Die Dauer der Geheimhaltungsverpflichtung wird festgelegt.
- Zugelassene Durchbrechungen der Verschwiegenheitsverpflichtung werden beschrieben.
- Rechtsfolgen von Verstößen gegen die Verschwiegenheit wie Vertragsstrafen und die strafrechtliche Ahndung werden vereinbart.
- Es wird festgelegt, was für die Vertraulichkeit nach Beendigung der geschäftlichen Beziehungen gilt.
- Eine Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel definiert, was zu gelten hat, wenn Streitigkeiten aus der Vereinbarung entstehen.
Weitere individuelle Aspekte können zum Inhalt der Geheimhaltungsvereinbarung werden. In manchen Fällen, wie etwa in der Forschung, wird eine Geheimhaltungsvereinbarung mit einem Mitarbeiter nochmals besonders hervorgehoben, zum Beispiel mit dem Forschungsleiter.
Auf welche Klauseln kommt es beim NDA besonders an?
Die beschriebenen Inhalte sind in ihrer Gesamtheit wichtig für die Geltung und Wirksamkeit einer Verschwiegenheitserklärung. Besondere Bedeutung hat die Definition der zu schützenden Informationen. Es kann schwierig sein, die eigenen Betriebsgeheimnisse und schützenswerten Interna in einem Vertragstext zu beschreiben. Dennoch lohnt es sich, gerade diesem Vertragsteil besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Vertragsverhandlungen sind keine statische Angelegenheit, sie können sich über längere Zeiträume hinziehen und unerwartete Verläufe nehmen. Deshalb ist es bei der Gestaltung der Verschwiegenheit wichtig, weit vorauszudenken.
Je weiter und vorausschauender die schützenswerten Informationen beschrieben werden, desto besser für den Fortgang der Verhandlungen. Schließlich möchten die Vertragsparteien nicht immer wieder während der Verhandlungen eine neue Vereinbarung treffen, weil sich unerwartete Aspekte mit Blick auf die Verschwiegenheit ergeben. Dennoch ist es nicht in jedem Fall auszuschließen, dass eine weitere Verschwiegenheitsklausel notwendig wird, weil sich Vertragsverhandlungen in eine bisher nicht beachtete Richtung entwickeln.
Es gibt bestimmte typische Beschreibungen, die den Raum um vertrauliche Informationen möglichst weit ziehen. Hier ist dann etwa die Rede von allen Informationen, die einem schriftlichen Austausch unterliegen und als vertraulich von den Parteien gekennzeichnet werden. Eine solche Standardklausel ist aber nicht für alle Fälle die optimale Lösung. Eine zu allgemeine und zu weite Definition der Informationen macht es schwierig, Durchbrechungen der Verschwiegenheitsverpflichtung zu ahnden. Ebenso kann eine unpräzise Beschreibung am Ende zu einer Unwirksamkeit der Verschwiegenheitserklärung führen.
Es ist deshalb in vielen Fällen besonders wichtig, Beispiele für geschützte Informationen aufzuzählen, wie etwa
- technische Zeichnungen,
- Pläne,
- Zahlenwerke,
- Quellcodes und
- wissenschaftliche Daten.
Die Art der schützenswerten Informationen hängt davon ab, welches Ziel die Vertragsverhandlungen haben. Die meisten Verschwiegenheitsvereinbarungen setzen sich in einer Präambel mit dieser Frage auseinander.
Was sind die Folgen der Nichteinhaltung bei Verschwiegenheitserklärungen?
Verschwiegenheitsvereinbarung enthalten regelmäßig Vertragsstrafen und verweisen auch auf geltendes (Straf-)recht, wenn um die Ahndung potenzieller Durchbrechungen von Verschwiegenheitsverpflichtungen geht. Auch ohne gesonderte Vereinbarung bewegt sich der Umgang mit Geschäftsgeheimnissen nicht in einem rechtsfreien Raum.
Einschlägig ist hier etwa das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Selbst wenn die Geheimhaltungserklärung sich in dem Geltungsbereich dieses Gesetzes bewegt, hat sie dennoch eine eigenständige Bedeutung. Die gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung unterstreicht die Wichtigkeit des Themas und weist nochmals auf die Verschwiegenheitsverpflichtung hin. Sie warnt die Beteiligten davor, gegen die Verpflichtung zu verstoßen. Die Warn- und Hinweisfunktion ist besonders deutlich, wenn eine gesonderte Vertraulichkeitsverpflichtung mit einem Mitarbeiter nochmals hervorgehoben wird.
Wann benötigen Sie ein NDA?
Wir empfehlen Ihnen bei vorvertraglichen Verhandlungen grundsätzlich den Abschluss eines NDA/CDA. Es kommt bei allen Vertragsverhandlungen zum Austausch von unternehmerischen Interna. Wer etwa die technische Eignung einer Software oder Cloud-Lösung einschätzen möchte, benötigt technische Informationen. Wer den Wert eines Unternehmens prüfen will, benötigt Zahlen. Wenn Sie eine wissenschaftliche Zusammenarbeit anstreben, möchten Sie sich über die Eignung des potenziellen Partners für das spezifische Projekt informieren.
Machen Sie es sich zur Regel, im internationalen und nationalen Umfeld mit Verschwiegenheitsvereinbarungen zu arbeiten.
Was gilt für Verschwiegenheitsvereinbarungen im internationalen Geschäftsverkehr?
Die bisher genannten Aspekte gelten auch für Verschwiegenheitserklärungen im internationalen Umfeld. Die meisten Vereinbarungen dieser Art werden in englischer Sprache verfasst. Obacht gilt hier, wenn unterschiedliche Rechtssysteme aufeinander treffen, die etwas unterschiedliche Perspektiven und Sichtweisen auf bestimmte rechtliche Fragen entfalten. Dies gilt insbesondere bei Verträgen mit angelsächsischen Partnern.
Es kann in diesem Fall mehr als sinnvoll sein, sich bei der Gestaltung einer Verschwiegenheit anwaltlich unterstützen zu lassen.
Mit einem NDA zum Anwalt?
Wenn Sie jederzeit mit einer Verschwiegenheitsvereinbarung auf der rechtlich sicheren Seite sein möchten, lassen Sie sich von uns anwaltlich beraten und begleiten. Die Anwälte der ELBKANZLEI sind erfahren und spezialisiert im Umgang mit Verschwiegenheitsvereinbarungen, auch im internationalen Rechtsverkehr.
Mit unserem fachanwaltlichen und durch langjährige Erfahrung geprägten Hintergrund, vornehmlich im IT-Recht, Urheberrecht, Datenschutzrecht und verwandten Rechtsgebieten, sind wir Ihre ersten Ansprechpartner zum Thema Verschwiegenheitserklärung.
Lassen Sie uns auch den Vertragsentwurf prüfen, den Ihnen ein Vertragspartner vorgelegt hat. Wir unterstützen Sie dabei, weitere für Sie relevante Aspekte klar zu definieren. Ebenso stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es um Verstöße gegen eine Geheimhaltungserklärung geht.
ELBKANZLEI Fachanwälte stehen für:
- Kompetenz, Erfahrung, Präzision und Umsicht im Reputationsrecht.
- Feste Ansprechpartner pro Mandat.
- Leistungsstarke sowie zielgerichtete Mandatsbearbeitung.
- Faire, transparente Honorare.
Bei Bedarf hören wir gern von Ihnen.
FAQ
Eine NDA schützt wertvolle Informationen davor, von Vertragspartnern gegen die Interessen des Eigentümers genutzt zu werden. Sie verpflichtet die Parteien, bestimmte vertrauliche Informationen nicht weiterzugeben.
Sie ermöglichen den sicheren Austausch von sensiblen Informationen während Verhandlungen, ohne die Gefahr von Missbrauch oder ungewollter Offenlegung.
- Festlegung der beteiligten Parteien
- Definition der vertraulichen Informationen
- Dauer der Geheimhaltungsverpflichtung
- Ausnahmen von der Verschwiegenheit
- Konsequenzen bei Verstößen
- Regelungen nach Beendigung der Geschäftsbeziehung
- Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel
Vertragsstrafen und rechtliche Schritte sind mögliche Konsequenzen. Die NDA hebt die Bedeutung der Geheimhaltung hervor und dient als Abschreckung.
Grundsätzlich bei allen vorvertraglichen Verhandlungen, um den Austausch von Interna abzusichern.
Ein Anwalt kann sicherstellen, dass die NDA rechtlich einwandfrei ist und alle relevanten Aspekte abdeckt. Die ELBKANZLEI bietet spezialisierte Beratung im Bereich Verschwiegenheitsvereinbarungen.